Stabsstelle Recht:

Die Kanzlei des Klinikums

Das insgesamt vierköpfige Team der von Martin Kroker geführten Stabsstelle Recht widmet sich einem breiten Spektrum von am Uniklinikum Würzburg auftretenden juristischen Fragen. Ein Porträt anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der wichtigen Serviceeinrichtung.

Die Stabsstelle Recht wird derzeit gebildet aus (von links): Rainer Metzger, Nadine Ragab, Dr. Cornelia Sauer und Martin Kroker.

Bis zum Jahreswechsel 2000/2001 wurde das Uniklinikum Würzburg (UKW) in Rechtsfragen vom Justiziariat der Würzburger Universität mitbetreut. Konkret kümmerte sich dort seit 1994 der Jurist Martin Kroker um die juristischen Belange des Großkrankenhauses.

Im Zuge der fortschreitenden administrativen Abkopplung von der Universität wurde das Klinikum im Jahr 2001 mit einer eigenen Stabsstelle Recht ausgestattet. Untergebracht war die von Martin Kroker zunächst als „Einzelkämpfer“ geführte Einheit im Bereich der Personalabteilung im Gebäude D13 auf dem ­Luitpold-Campus an der Josef-Schneider-Straße. Haftungsfragen als Ausgangspunkt „In den ersten Jahren ging es hauptsächlich um Haftungsfragen bei Medizin-Schadensfällen, da das UKW bis 2006 keine Betriebs­haftpflicht­versicherung besaß. Eine aus heutiger Sicht kaum mehr vorstellbare Situation“, er­innert sich Kroker, der auch heute noch – nach 20 Jahren – die Stabsstelle Recht leitet.

Zur Verstärkung wurde ihm im Jahr 2004 Dr. Cornelia Sauer als erste Mit­arbeiterin zur Seite gestellt. Die Juristin berichtet: „Die damalige Selbsthaftungslösung führte zum Beispiel dazu, dass für die Verhandlungen zu einem besonders schweren und teuren Schadensfall im Jahr 2006 der damalige Bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser eigens von München nach Würzburg reiste.“ Mittlerweile verfügt das UKW nicht nur über eine Betriebshaft­pflicht­versicherung, sondern über insgesamt 14 verschiedene Versicherungen, die von der Stabsstelle Recht gemanagt werden. Das Spektrum reicht von einer Leitungs­­wasser- über eine Studienprobanden- bis zur Ausstellungs­versicherung. „Letztere mussten wir wegen eines in der Magistrale des Zentrums für Innere ­Medizin gestohlenen Gemäldes auch schon in Anspruch nehmen“, schildert Martin Kroker.

Mit der Rechtsanwaltsfachangestellten Nadine Ragab in 2006 und dem Juristen Rainer Metzger in 2007 konnte der Stabsstellenleiter sein Team in den Folgejahren abrunden. „Im Prinzip haben wir seither die Struktur einer kleinen Rechtsanwaltskanzlei. Mit dem Unterschied, dass wir uns keine Mandanten suchen müssen, sondern alleinig das Klinikum und seine Beschäftigten vertreten“, schmunzelt Kroker. Sozialrechtliche Themen und Forderungsmanagement Ein regelmäßiger Sparringspartner dabei sind – hauptsächlich für Rainer Metzger – die Krankenkassen und andere Kosten­träger: Immer wieder muss mit diesen um die Abrechnung von stationären Krankenhausaufenthalten gerungen werden.

Ums Geld geht es auch, wenn Patienten sogenannte Wahlleistungen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer, in Anspruch nehmen und diese dann nicht bezahlen können oder wollen. „Dank der professionellen Arbeit der in der Abt. 3.3 angesiedelten Mahnstelle des Klinikums müssen wir zum Glück pro Jahr nur bei etwa 15 bis 20 solcher zivilrechtlichen Forderungen ein Klageverfahren gegen den Patienten durchführen, was bei einem so großen Haus wie dem UKW sehr wenig ist“, sagt Rainer Metzger. Begleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Es kommt vor, dass gegen Beschäftigte des UKW strafrechtlich ermittelt wird. In solchen Fällen unterstützt ­Martin Kroker die Mitarbeiter*­innen und übernimmt die Koordination mit den Ermittlungs­behörden. Beispielsweise begleitet der Jurist die Beschäftigten bei Aussagen und beschafft die benötigten Unterlagen. Kooperationsverträge gestalten In den 2010er Jahren rückte die Begleitung von Kooperationsvorhaben stärker in den Fokus der Stabsstelle Recht. Zum einen forcierte der Klinikumsvorstand strategische Kooperationen in verschiedenen Bereichen, insbesondere mit Krankenhäusern in der Region. Zum anderen zwingen die bestehenden recht­lichen Rahmenbedingungen, aber auch der Trend zur Zertifizierung im Krankenhausbereich seit einigen Jahren zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen – vor allem, um die Versorgungsqualität in der Region weiter zu verbessern. Damit stieg auto­matisch auch die Menge an juristisch zu begleitenden Kooperationsverträgen. „Dabei regeln wir die Konditionen der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Niedergelassenen und weiteren Akteuren“, beschreibt Rainer Metzger. Ein Highlight war für ihn dabei die Ausarbeitung eines Vertrags mit einem chinesischen Krankenhaus für eine Kooperation im Bereich Hämatologie/Onkologie im Jahr 2019.

Immobilien- und Baurecht und Beschaffungswesen Für ein weiteres Arbeitsfeld sorgte die innerhalb des letzten Jahrzehnts zunehmende Bautätigkeit des Klinikums. „Wir beschäftigen uns mit zahlreichen immobilien- und baurechtlichen Fragen, wobei wir bei hochkomplexen Baurechtsfragen auch spezialisierte Kanzleien hinzuziehen“, erläutert Cornelia Sauer. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört auch die juristische Begleitung des Liegenschaftswesens, bei dem vornehmlich die Verträge zu den diversen, vom UKW angemieteten Gebäuden und Räumen zu gestalten sind. So wie zum Beispiel auch für die Räume im Würzburger Beethovencenter, in dem die Stabsstelle Recht seit dem Jahr 2018 untergebracht ist. Daneben treten bei den unzähligen Kauf-, Miet- und Leihverträgen, die das Klinikum über die entsprechenden Fachbereiche abschließt, viele rechtliche Probleme auf, die stets zeitnah und praxisorientiert gelöst werden müssen. Lieber mal nachfragen „Wir freuen uns, wenn uns möglichst alle Klinikumsbeschäftigten als ihre Partner wahrnehmen“, betont Martin Kroker und fährt fort: „Durch eine rechtzeitige und vertrauensvolle Kommunikation mit uns können viele Probleme schon im Vorfeld vermieden werden.“ Er denkt dabei beispielsweise an das Thema Vertragsschluss. Hier kann eine Prüfung durch seine Stabsstelle helfen, für das Klinikum schlechte Konditionen zu erkennen. Oder an Mitarbeiter*innen, die sich vertraglich zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichten, ohne dass darauf geachtet wird, dass eine angemessene Gegenleistung verlangt wird. „Für viele arbeitstägliche Rechtsfragen finden sich die Antworten auch auf der Seite der Stabsstelle Recht im Intranet, aber gerne informieren wir im Einzelfall zusätzlich bei einer Telefon- oder E-Mail-Anfrage. Das ist allemal besser, als dass wir im Nachhinein entstandene Schäden beseitigen müssen“, so Kroker.

Drittmittelverträge seit 2019 im Geschäftsbereich 1

Im Jahr 2008 übernahm die Stabsstelle Recht die bis dahin von der Universität abgedeckte Drittmittelvertragsprüfung der UKW-Forscher*­­innen. Die damit verbundenen Aufgaben weiteten sich in der Folge kontinuierlich aus, bis sie im Jahr 2018 etwa die Hälfte der Tätigkeiten der Stabsstelle ausmachten. Im Jahr 2019 wurde dieses Themenfeld mitsamt den zwischenzeitlich fünf Mitarbeitern in diesem Bereich in den neu geschaffenen, von Dr. Andrea Thelen-Frölich geleiteten Geschäftsbereich 1 „Forschungsförderung und Drittmittelmanagement“ als Abteilung 1.2 umgegliedert.