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01 Cover
02 Vorwort
03 Inhalt
04 A
05 B
06 C-F
07 G-N
08 P
09 Q-S
10 T-Z

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Telefon im Zimmer Für die Benutzung der Telefonapparate im Zimmer benötigen Sie eine Pfandkarte bzw. Chipkarte, die an einem der Telefon­karten­automaten erhältlich ist und dort aufgeladen werden kann.

Telefon­karten­automaten Haus Standort ▷ A1 Zentrum Operative Medizin, vor der stationären Aufnahme (Ebene 0) ▷ A2 Zentrum Operative Medizin, gegenüber den Aufzügen (Ebene 0) ▷ A3 Zentrum Innere Medizin, gegenüber den Aufzügen (Ebene 0) ▷ B1 Neurologische Klinik, neben der Pforte ▷ B2 Kopfklinikum, HNO, Augenklinik, Haupt­eingangs­bereich ▷ C5 Kinderklinik, Haupt­eingangs­bereich ▷ C6 EG Eingang West ▷ C15 Frauenklinik, Wartezone im UG ▷ D8 Dermatologie / Venerologie / Allergologie, EG neben Pforte West ▷ D31 Kinderklinik, Eingangs­bereich nach der Pforte rechts ▷ F Zentrum für Psychische Gesundheit, Margarete-Höppel-Platz 1, Haupt­eingang links ▷ G Zentrum für Zahn-, Mund- und Kiefer­gesundheit, Pleicherwall 2, Haupt­eingangs­bereich, Automatenraum An den Automaten sowie in den einzelnen Patienten­zimmern liegen für weitere Informationen ausführliche Bedienungs­anleitungen für Sie bereit.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, sich mit Ihrer auf der Telefonkarte aufgedruckten Durch­wahl­nummer bei der Telefon­vermittlung des Universitäts­klinikums registrieren zu lassen. Nur so kann die Vermittlung für Sie ankommende Gespräche problemlos weiter­leiten. Geben Sie bitte Ihre auf der Telefon­karte angegebene Rufnummer auch an Ihre Angehörigen weiter! ▷ siehe auch »Mobiltelefone«

Telefonzellen Neben dem Telefon auf Ihrem Zimmer befinden sich in der ZIM A2 bei der Cafeteria auch ein Karten­telefon der Telekom.

Tiere Tiere jeglicher Art dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit auf das Gelände des Uni­versitäts­klinikums gebracht werden. Ist das Mitführen eines Blinden­hundes erforder­lich, bitte im Vorfeld die jeweilige Klinik oder die Abteilung 3.3 Patienten­service / Medizin­controlling kontaktieren.

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Visite Bei der täglichen Visite verschaffen sich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein Bild von Ihrem Gesund­heits­zustand und überprüfen dabei die Fortschritte der einzelnen Maßnahmen. Hier besteht für Sie die Möglichkeit, ­Fragen zu stellen und sich über den aktuellen Stand Ihres Krankheits­verlaufes zu informieren. Sie können jedoch auch Ihre behandelnden Ärzt*innen um ein Gespräch bitten. Um den hohen Standard einer Universitäts­klinik auch künftig gewähr­leisten zu können, findet am Universitäts­klinikum Würzburg neben der Kranken­versorgung auch Ausbildung und Lehre von Medizin­studierenden und Ärzt*innen in Ausbildung statt. So kommt es vor, dass bei einer Visite manchmal mehrere Personen anwesend sind.

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Wahlleistungen Folgende zusätzliche Leistungen sind als Wahl­leistung möglich: Privat­ärztliche Behandlung, Unter­bringung in Ein- oder Zweibett­zimmern, Unterbringung einer Begleit­person. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der stationären Aufnahme­stelle. Bitte beachten Sie hierfür zusätzlich anfallende Kosten und klären Sie eine Kosten­übernahme im Vorfeld ggf. mit Ihrer Kranken­versicherung ab.

Wertsachen Wir empfehlen Ihnen, keine Wert­gegen­stände oder größere Geld­beträge mit ins Kranken­haus zu bringen. Das Universitäts­klinikum haftet nur im Ausnahme­fall für den Verlust. Weiterhin haftet das Universitäts­klinikum regelmäßig nicht bei Diebstahl oder Schäden an Fahr­zeugen, die auf dem Gelände des Universitäts­klinikums ­abgestellt werden und Schäden, die von Personen verursacht werden, die nicht am Universitäts­klinikum beschäftigt sind (z. B. Besucher*innen oder sonstige betriebs­fremde Personen).

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Zuzahlung für stationäre Patient*innen Für maximal 28 Tage im Kalender­jahr zahlen gesetzlich versicherte Patient*innen, die das 18. Lebens­jahr vollendet haben, einen gesetzlich vor­geschriebenen Eigen­anteil in Höhe von 10 Euro pro Kalender­tag an das Kranken­haus. Der vom Patienten bzw. Patientin gezahlte Zuzahlungs­betrag wird durch das Kranken­haus an die jeweilige gesetzliche Kranken­versicherung weiter­geleitet. Zu Fragen rund um eine Zuzahlungs­befreiung informiert Sie Ihre Kranken­kasse.

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