Bei der

MTA-Reform

mitziehen

Ein neues Gesetz reformiert die Ausbildung von Berufen in der medizinischen Technologie. Bei der Umsetzung der Neuerungen am UKW sind Engagement und Teamgeist gefragt.

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In einer breiten Informationskampagne unterrichten das BSZ Würzburg und das UKW die betroffenen Beschäftigten des Klinikums über die durch das MTA-Reform-Gesetz angestoßenen Änderungen. Das Bild zeigt Pflegedirektor Marcus Huppertz bei einer entsprechenden Veranstaltung am 12. August im Zentrum für Operative Medizin.

Als Teil des Beruflichen Schulzentrums Würzburg (BSZ) bildet die Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten in der Medizin medizinisch-technische Laboratoriums- sowie Radiologie-Assistentinnen und - Assistenten aus. Zur dreijährigen Ausbildung gehören auch praktische Einsätze in Labors oder Radiologie­abteilungen am Uniklinikum Würzburg (UKW), an der Würzburger Universität und an kooperierenden Einrichtungen.

Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reform-Gesetz) in Kraft. Zu den hier festgeschriebenen Neuerungen gehört eine Ausweitung der Praxisanteile und der zu leistenden Praxisanleitung. Diese Änderungen bedeuten für die Beschäftigten der entsprechenden Einsatzbereiche am UKW zwar einen hohen Organisations- und Arbeitsaufwand, aber es gibt gute Gründe, warum sich diese Mühen lohnen:

Die verstärkte Praxisorientierung erhöht für die Schülerinnen und Schüler die Attraktivität der Ausbildung. Der Schulunterricht bereitet sie umfassend auf ihren Praxiseinsatz vor. Im Praktikum entscheiden die Schülerinnen und Schüler oft schon, wo sie später tätig sein möchten. Durch die neuen Regelungen haben sie zukünftig mehr Gelegenheit, Einsatzorte sowie die dortigen Kolleginnen und Kollegen und deren Tätigkeiten kennenzulernen. In Summe trägt dies dazu bei, den Fachkräftenachschub in der wichtigen Funktion der medizinischen Technologinnen und Technologen zu sichern – gerade auch für das UKW.

Die Berufsfachschule für technische Assistenten ist die einzige derartige Ausbildungsstätte in einem Umkreis von 100 km um Würzburg. Die enga­­gierte Umsetzung der Reform ist ein wichtiger Baustein, diesen Standortvorteil zu erhalten.

Neben Patientenversorgung und Forschung ist die Lehre der dritte originäre, gesetzlich festgeschrie­bene Auftrag der Universitätsmedizin. Mit der Umsetzung des MTA-Reform-­Gesetzes kommt das UKW dieser Verpflichtung nach.

Aktuelle Informationen zum MTA-Reform-Gesetz sowie Kontaktmöglichkeiten für Fragen finden sich unter: www.ukw.de/bfs-mta/reform-gesetz

Neue Namen

Zu den Änderungen des MTA-Reform-Gesetzes gehören auch neue Berufsnamen. Statt von bisher medizinisch-technischen Laboratoriums sowie Radiologie-Assistentinnen und -Assistenten spricht man dann von Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie – kurz MTL oder MTR.