Ihr gutes Recht!

Patientenrechte, Patientenverfügung und allgemeine Vertragsbedingungen – an unserem Universitätsklinikum stehen Ihre Rechte im Vordergrund. 

Als Patientin oder Patient haben Sie Rechte, die Sie schützen. So wird sichergestellt, dass auch nach Ihrem Willen gehandelt und behandelt wird. Das Universitätsklinikum Würzburg sieht Ihre Rechte als oberste Prämisse und hält sich strikt an diese. Hier können Sie sich umfassend über Ihre Rechte informieren.

Patientenrecht

Die Patientenrechte regeln das reibungslose Miteinander zwischen Patientinnen oder Patienten und Klinik. Die Einhaltung der Patientenrechte liegt uns sehr am Herzen.

Aufklärung

Neben dem Anspruch auf medizinische Versorgung haben Patientinnen und Patienten auch einen Rechtsanspruch auf Aufklärung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Diese sind verpflichtet, über Bedeutung, Tragweite, Chancen und Risiken der Behandlung, der Untersuchungsverfahren, Operationen sowie der Wirkungen von Medikamenten Auskunft zu geben.

Schweigepflicht

Die Wahrung der Privatsphäre ist in unserem Klinikum gewährleistet. Das gesamte Klinikpersonal unterliegt der medizinischen Schweigepflicht über alle mit der Erkrankung in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

Unterschrift

Zu bevorstehenden Operationen oder anderen Eingriffen, außer im Notfall, wird das Einverständnis der Patientinnen und Patienten, dokumentiert durch eine Unterschrift, eingeholt.

Akteneinsicht und Datenschutz

Alle Aufzeichnungen über Behandlung und Krankheitsverlauf sowie Angaben zur Person werden in einer Patientenakte streng vertraulich geführt. Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, die über sie geführten Unterlagen einzusehen. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, gegen Gebühr Kopien der Unterlagen zu erhalten. Die Originale müssen im Besitz des Krankenhauses verbleiben.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus schriftlich erklären, ob und wie Sie in bestimmten Fällen medizinisch behandelt werden wollen. Sie ermöglicht es, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine schriftliche Patientenverfügung Bindungswirkung hat, allerdings mit der Einschränkung, dass im Regelfall ein Bevollmächtigter beziehungsweise Betreuer zu prüfen hat, ob diese schriftliche Patientenverfügung zum aktuellen Zeitpunkt noch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Kommt der Bevollmächtigte beziehungsweise Betreuer zu dem Ergebnis, dass die Festlegungen nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen beziehungsweise dem aktuellen Willen des Patienten entsprechen, hat dieser zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme einwilligt oder sie untersagt (§§ 1901a, 1901b sowie 1904 BGB).

Weitere Informationen bieten die Bundesärztekammer (Patientenverfügung und Vollmacht), das Bayerische Staatsministerium der Justiz (Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung) sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Die Patientenverfügung).

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Würzburg regeln die Rahmenbedingungen eines Patientenaufenthalts.

Hier finden Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Würzburg (Stand Januar 2010). Außerdem steht Ihnen hier die Hausordnung für das Universitätsklinikum Würzburg (Stand Juni 2024) zur Verfügung.

Sollten diese Rechte in irgendeiner Weise nicht eingehalten werden, können Sie sich an unser Beschwerdemanagement beschwerde@ ukw.de wenden.