Ab 8. Juli gilt „1 G“: Neue Zugangsregeln für Begleitpersonen und Besucher

Die Nachweispflicht zum Betreten des Klinikums wird umgestellt: Ab sofort gilt die 1G-Regel für alle Begleitpersonen und Besucher des UKW. Das bedeutet, dass alle Personen einen tagesaktuellen Testnachweis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR nicht älter als 48 Stunden) mit sich führen müssen. Der Impf- und Genesenenstatus wird nicht mehr überprüft. Patienten dürfen das Klinikum weiterhin ohne Test betreten.