Das Uniklinikum und die anderen Würzburger Kliniken öffnen für Besucher

Aufhebung des Besuchsverbotes ab 1. Juni 2021

Ab Dienstag, 1. Juni 2021 sind in den Kliniken in Würzburg und Umland wieder Patientenbesuche möglich. Um das Infektionsrisiko für Patienten und Personal weiterhin so gering wie möglich zu halten, sind bei diesen Besuchen strikte Hygieneregeln einzuhalten.

 


In der regelmäßigen Runde der Pandemiebeauftragten der Kliniken in Stadt und Landkreis Würzburg sowie den Landkreisen Kitzingen und Main-Spessart haben alle Häuser ein weitgehend abgestimmtes Vorgehen vereinbart.
Ab 1. Juni 2021 gelten folgende Regeln:

Nach der Regel 1-1-1 ist ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde erlaubt.
Alle Besucher müssen sich bei Betreten der Klinik registrieren und strenge Hygienevorgaben einhalten. In der gesamten Klinik besteht eine Tragepflicht von medizinischen Masken, Alltagsmasken sind nicht zugelassen.
Voraussetzung für den Besuch ist zudem ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Akzeptiert werden nur Tests einer offiziellen Teststelle, vor Ort in den Kliniken können keine Tests angeboten werden. Das Testergebnis muss am Eingang der Klinik zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben oder noch nicht vollständig geimpft sind.
Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Personen, die vollständig geimpft sind – die Gabe der letzten Impfdosis muss länger als 14 Tage zurückliegen. Geimpfte Personen müssen keinen Test, aber ihren Impfnachweis samt Lichtbildausweis vorlegen.

Weiterhin bitten alle Kliniken, die Besuche trotz der verbesserten Möglichkeiten so weit wie möglich einzuschränken und auf die Anweisungen der Klinikmitarbeiter zu achten.
Bitte informieren Sie sich hier vor einem Besuch. Im Uniklinikum Würzburg gelten folgende Regelungen:

 

  • Besuche bei allen stationären Patienten werden grundsätzlich täglich von 14:00 – 18:00 Uhr zugelassen
  • Letzter Zutritt zum Klinikum um 17:30 Uhr, Ausnahmen sind nur in Absprache möglich
  • Es gilt die 1-1-1-Regelung, d.h. 1 Besucher an 1 Tag für maximal 1 Stunde
  • Gesonderte Regelungen gelten für die Frauenklinik Kreißsaal/ Wochenbettstationen, die Kinderklinik, die Kinderchirurgie Station O15, die Palliativstation und das ZEP.
  • Besucher müssen die „Corona-Unbedenklichkeit“ wie folgt nachweisen:
    Impfbescheinigung über Erst- und Zweitimpfung (BioNTech/Pfizer, AstraZeneca oder Moderna), wobei die letzte Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt
    oder
    Impfbescheinigung über eine Impfung (Johnson & Johnson), die mindestens 15 Tage zurückliegt
    oder
    Nachweis der Genesung von einer SARS-CoV-2-Infektion und einer Bescheinigung über eine Impfung, die mindestens 15 Tage zurückliegt
    oder
    Nachweis eines negativen PCR-Tests (≤ 48h)
    oder
    AG-Schnelltestergebnisses (≤ 24h) mit Testat (in deutscher oder englischer Sprache)
  • Zusätzlich kann eine Identitätskontrolle erfolgen, z. B. mittels Personalausweis, Führerschein, Gesundheitskarte, Schwerbehindertenausweis etc.