Humangenetische Beratung
Eine Erstberatung dauert etwa eine Stunde. Die Beratung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht; nach Abschluss erhalten Ratsuchende ein schriftliches Gutachten.
Die Beratung hilft zu klären,
- ob eine Erkrankung in der Familie genetisch bedingt ist.
- wie hoch das eigene Erkrankungsrisiko ist.
- welche Vorsorge- oder Nachsorgeuntersuchungen sinnvoll sind.
- ob risikoreduzierende Maßnahmen existieren.
- ob weitere Familienmitglieder betroffen sein könnten.
- welche Konsequenzen genetische Tests haben.
Wie läuft die Beratung ab?
- Anmeldung – Anmeldung zur Beratung und Übermittlung von Krankenunterlagen
- Stammbaumauswertung: Auswertung eines dreigenerationenübergreifenden Stammbaums
- Beratungsgespräche: Ärztliche Beratung in der allgemeinen oder tumorgenetischen Beratungsstelle; Besprechung der Erkrankung, Erbgänge und Wiederholungswahrscheinlichkeiten
- Körperliche Untersuchung: Bei Bedarf erfolgt eine körperliche Untersuchung.
- Sollte eine genetische Diagnostik indiziert sein, erfolgt eine Blutentnahme.
Terminvereinbarung: Wir sind für Sie da
Online-Terminvergabe für Patientinnen und Patienten
In dringenden Fällen kontaktieren wir Sie selbstverständlich kurzfristig. Ein dringender Fall kann beispielsweise eine Schwangerschaft sein. Oder Sie sind (an Krebs) erkrankt und stehen vor einer Therapieentscheidung, die von einer genetischen Untersuchung abhängt. Bitte weisen Sie uns in solchen Fällen auf die Dringlichkeit hin.