Transplantationsbeauftrage des UKW
Einwilligung zur Organspende
Um ein Organ zu spenden, müssen Spenderinnen und Spender noch zu Lebzeiten zugestimmt oder ihren Willen den nächsten Angehörigen mitgeteilt haben. Sollte der Wille nicht bekannt sein oder ist er zum Beispiel nicht in einem Organspendeausweis festgelegt, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Für alle Fragen dazu stehen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sowie die Transplantationsbeauftragten rund um die Uhr zu Verfügung.
Nachweis des Hirntods
Eine Organspende wird erst möglich, wenn bei einer potenziellen Spenderin oder einem potenziellen Spender der Ausfall der gesamten Hirnfunktion nachgewiesen ist und es feststeht, dass dieser Zustand auch nach einem vorgegebenen zeitlichen Abstand unumkehrbar ist. Die Untersuchungen zur Feststellung für diese Irreversibilität des Hirntodes müssen nach den klar vorgegebenen Richtlinien der Bundesärztekammer nach Paragraph 3, von zwei voneinander unabhängigen Fachärztinnen oder Fachärzten durchgeführt werden. Beide müssen jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Intensivmedizin haben und mindestens einer der beiden muss Fachärztin oder Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
§ 3, Abs. 1, Nr. 2 TPG
Paragraph 3, Absatz 1 des Transplantationsgesetzes sieht vor, dass die Entnahme von Organen und Geweben nur zulässig ist, „wenn der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.“
Aufgaben der Transplantationsbeauftragten
Die Transplantationsbeauftragten werden von der Klinikleitung bestellt und kümmern sich um alle Belange zum Thema Organspende. Dafür werden sie laut Gesetz von anderen Aufgaben freigestellt:
- Sie unterstützen das Ärzte- und Pflegeteam der Intensivstationen bei der Erkennung und Betreuung möglicher Organspenderinnen und -spender.
- Sie führen regelmäßig Fortbildungen zum Thema Organspende durch. Dabei werden Themen wie Voraussetzungen zur Organspende, Ablauf, neurologisches Monitoring, Hirntoddiagnostik oder intraoperatives Vorgehen behandelt.
- In enger Kommunikation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) werden regelmäßig die Daten aller potenziellen Spenderinnen und Spender für die interne Qualitätssicherung und Dokumentation nach §11 TPG anonym erfasst.
- Transplantationsbeauftragte führen auch Nachbesprechungen auf der Station durch.
Unser Service für Sie!
Nicht zuletzt stehen wir als Transplantationsbeauftragte des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) auch externen Kliniken, zuweisenden Kolleginnen und Kollegen sowie Patientinnen und Patienten für Auskünfte und Informationen rund um das Thema Organspende gerne zu Verfügung. Regelmäßig klären wir auf Veranstaltungen wie der Mainfrankenmesse oder bei Sportveranstaltungen über den Themenbereich auf und beantworten Fragen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch gerne bei Ihrem eigenen Fortbildungsangebot.
Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, wichtig ist die Entscheidung!
Ansprechpersonen
Dr. med. Thomas Musacchio
Funktionsoberarzt der Neurologie
Telefon: +49 931 201-24617
E-Mail: musacchio_t@ ukw.de
Weitere Funktionen:
- Neurologische Intensivmedizin
- Neurologischer Konsiliardienst
- Intensivmedizin
- Hirntoddiagnostik
- Schulungen
Dr. med. Dominik Schmitt
Facharzt für Kardiologie
Telefon: +49 931 201-39982
E-Mail: schmitt_d3@ ukw.de
Weitere Funktionen:
- Internistische Intensivmedizin
- Notfallmedizin
- Intensivmedizinische Spenderbetreuung Hirntoddiagnostik
- Schulungen
Dr. med. Anna Laura Herzog
Oberärztin der Nephrologie
Telefon: +49 931 201-39914
E-Mail: herzog_a1@ ukw.de
Weitere Funktionen:
- Leiterin des Transplantationszentrums
- Innere Medizin und Nephrologie
- Notfallmedizin
- Qualitätsmanagement
- Datenerfassung
- Schulungen
- Aufklärungsarbeit