paper place Archiv 4. Quartal 2025

Umgang mit spitzen Kanülen ist auch in Schwangerschaft und Stillzeit möglich

Das novellierte Mutterschutzgesetz von 2018 verfolgt eine doppelte Zielsetzung: den Schutz der Gesundheit schwangerer und stillender Frauen sowie die Ermöglichung ihrer Weiterbeschäftigung.

Eine Arbeitsgruppe aus der Anästhesiologie hat in den letzten Jahren praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Mutterschutzes im klinischen Alltag der Anästhesiologie und Intensivmedizin veröffentlicht. Ein bislang ungeklärtes Thema sind dabei Tätigkeiten, bei denen das Risiko von Stich- und Schnittverletzungen besteht und damit einhergehend die Übertragung blutübertragbarer Infektionserreger, wenngleich die Infektionswahrscheinlichkeit für Hepatitis B, C oder HIV gering sind. Um dieses Risiko weiter zu minimieren, wurden stichsichere Kanülen entwickelt. Mit Ausnahme von Injektionsnadeln und peripheren Verweilkanülen sind allerdings Kanülen zur Anlage zentralvenöser oder arterieller Katheter und solche für die Durchführung von Nervenblockaden nicht „stichsicher“, so dass im klinischen Alltag immer wieder Unsicherheiten auftauchen. 

In einem neuen Positionspapier mit Patrick Meybohm als Letztautor wird nun Verantwortlichen, die in ihrer Klinik oder Praxis den Arbeitsplatz für schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen in der Anästhesiologie und Intensivmedizin gestalten, ein Leitfaden und eine Erläuterung zum Umgang mit invasiven Tätigkeiten wie das Legen zentralvenöser oder arterieller Katheter und Durchführung von Regionalanästhesien während der Schwangerschaft und Stillzeit an die Hand gegeben werden. 

Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend und muss den Erfahrungsstand der schwangeren oder stillenden Anästhesistin berücksichtigen. Bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist es im Hinblick auf die aktuelle Literatur- und Studienlage vertretbar, den Umgang mit Kanülen als „verantwortbare Gefährdung“ einzustufen, sodass eine Weiterbeschäftigung und Fortführung der Weiterbildung in Anästhesiologie und Intensivmedizin möglich sind. Voraussetzung hierfür ist der freiwillige und selbstbestimmte Wunsch der schwangeren oder stillenden Ärztin, invasive Tätigkeiten durchzuführen, sowie die Umsetzbarkeit der Schutzmaßnahmen, getragen durch den Arbeitgebenden.

Publikation
Aehling K, Münster T, Weis E, Ochmann U, Meffert R, Simon P, Meybohm P (2025)
Mutterschutz: Ein Umgang mit spitzen Kanülen in der Anästhesiologie und Intensivmedizin ist auch in Schwangerschaft und Stillzeit möglich.
Anästh Intensivmed. 2025;66:V81–V84

Zum Positionspapier 

 

„Trinken bis zum Abruf in den OP“ reduziert Durstgefühl, verhindert Kopfschmerzen und steigert Patientenzufriedenheit

Nach den aktuellen Leitlinien dürfen chirurgische Patientinnen und Patienten vor einer Operation sechs Stunden lang nichts essen und zwei Stunden lang nichts trinken.

Eine Frau liegt mit OP-Haube und -Hemd im Bett und trinkt ein Glas Wasser.
Die Studie untersuchte, ob es machbar und sicher ist, wenn Patientinnen und Patienten bis vor dem Abruf in den OP klare Flüssigkeiten wie Wasser trinken dürfen. (KI-generiertes Bild / Canva)

Dadurch soll das Risiko minimiert werden, dass Mageninhalt während der Narkose in die Lunge gelangt.

Da der eigentliche OP-Beginn häufig nicht vorhersagbar ist oder Notfälle zwischengeschoben werden müssen, sind die Patientinnen und Patienten sehr häufig bis zu zwölf Stunden nüchtern. Die daraus resultierende Dehydratation erhöht das Risiko für akutes Nierenversagen, Delir und verstärkt Angst, Durstgefühl und Schmerzen, besonders bei vulnerablen Patienten.

Zurückliegende Studien zeigen jedoch, dass ein bis zwei Gläser klare Flüssigkeit (z.B. Wasser, Tee, Kaffee mit etwas Milch) den Magen innerhalb von 20 bis 30 Minuten verlassen. Und da zwischen Patientenabruf in den OP und Beginn der Narkose ohnehin immer viel mehr Zeit vergeht, erlauben einige Krankenhäuser inzwischen das freie Trinken von klaren Flüssigkeiten bis Patienten in den OP abgerufen werden. Verschiedene Beobachtungsstudien bestätigen die Machbarkeit des neuen Konzepts einer großzügigeren Flüssigkeitsaufnahme. Die belastbare Evidenz aus randomisierten kontrollierten Studien ist bislang jedoch begrenzt.

Eine Arbeitsgruppe aus der Anästhesiologie hat daher weltweit zum ersten Mal das neue Konzept in einer prospektiven, kontrollierten, randomisierten Studie untersucht. Insgesamt wurden 174 chirurgische Patientinnen und Patienten entweder einer Kontrollgruppe (etablierter Standard), einer konservativen Intervention (Unterstützung bei der Einhaltung einer zweistündigen Nüchternheit) oder einer liberalen Intervention (freies Trinken bis zum Abruf in den Operationssaal) zugeteilt. 

„Trinken bis zum Abruf“ verkürzte signifikant die mittlere Nüchternheitszeit von fünf bis sechs Stunden in der Kontrollgruppe auf drei Stunden in der konservativen und auf zwei Stunden in der liberalen Interventionsgruppe, und reduzierte signifikant das Durstgefühl und Kopfschmerzen. Entscheidend ist auch, dass das freie Trinken klarer Flüssigkeit bis zum Abruf in den OP sicher war und nicht das Risiko für Aspiration erhöhte, wenngleich zukünftige Studien mit einer höheren Anzahl an Patientinnen und Patienten noch erforderlich sind.

Publikation:
Tobias E Haas, Peter Kranke, Miriam N Stegemann, Philipp Helmer, Benedikt Schmid, Franziska M Diehl, Peter U Heuschmann, Viktoria Rücker, Anna K Seitz, Joachim Diessner, Timo Heintel, Thomas Saller, Anne Rüggeberg, Silvia Krönert, Jona von Keitz, Patrick Meybohm. Benefits in adults allowed to drink clear liquids before anaesthesia until called to the operating room: A randomised pilot study. European Journal of Anaesthesiology ():10.1097/EJA.0000000000002309, November 19, 2025. | DOI: 10.1097/EJA.0000000000002309 

Zur Publikation

Eine Frau liegt mit OP-Haube und -Hemd im Bett und trinkt ein Glas Wasser.
Die Studie untersuchte, ob es machbar und sicher ist, wenn Patientinnen und Patienten bis vor dem Abruf in den OP klare Flüssigkeiten wie Wasser trinken dürfen. (KI-generiertes Bild / Canva)
MicUTI-Pilotstudie: Zusätzliche Diagnostik senkt Antibiotikaverschreibungen bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen nicht

Harnwegsinfektionen zählen zu den häufigsten Beratungsanlässen in der Allgemeinmedizin. Frühere Studien zeigten, dass sich bei etwa der Hälfte der Frauen die Beschwerden spontan zurückbilden und sie deshalb nicht von einer Antibiotikabehandlung profitieren.

Das Bild zeigt den Titel der Studie, das Logo BayFoNet sowie die Illustration eines Urinbechers.
An der randomisiert-kontrollierten Pilotstudie MicUTI beteiligten sich über das Bayerische Forschungsnetz in der Allgemeinmedizin (BayFoNet) 20 Hausarztpraxen.

In der vom BMFTR geförderten MicUTI-Studie wurde nun die Durchführbarkeit einer neuartigen Point-of-Care-Test-(POCT)-Strategie bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen untersucht. Dabei wurde getestet, ob mithilfe von Urinteststreifen und einer mikroskopischen Untersuchung des Urins (Phasenkontrastmikroskopie) die Diagnose einer Harnwegsinfektion unmittelbar in der Praxis verbessert und eine gezielte Therapieentscheidung getroffen werden kann. An der randomisiert-kontrollierten Pilotstudie beteiligten sich über das Bayerische Forschungsnetz in der Allgemeinmedizin (BayFoNet) 20 Hausarztpraxen.

Insgesamt wurden 157 Patientinnen rekrutiert: 90 in der Interventionsgruppe mit POCT-Strategie und 67 im Kontrollarm mit üblicher Versorgung. Der Antibiotikaeinsatz blieb in beiden Gruppen nahezu identisch. Die diagnostische Aussagekraft der Mikroskopie war nicht sehr zuverlässig, insbesondere wenn es darum ging, eine Infektion sicher auszuschließen (von allen mikroskopisch negativ getesteten Proben erwiesen sich dennoch 54 % der Urinproben als infiziert). Die Umsetzung im Praxisalltag erwies sich dennoch als machbar: Die telefonische Nachbeobachtung bis Tag 28 gelang bei 75 % der Teilnehmerinnen.

MicUTI zeigt, dass zusätzliche Diagnostik allein nicht ausreicht, um die Verschreibung von Antibiotika zu senken. Explorative Analysen deuten vielmehr darauf hin, dass mehr verfügbare Testergebnisse ohne angepasste Algorithmen die Verordnung von Antibiotika sogar erhöhen könnten. Das heißt, Hausärzte hätten möglicherweise eher mehr Antibiotika verschrieben, wenn sie die Laborergebnisse der Urinkultur sofort vor Ort gehabt hätten. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung einer Folgestudie, in der weiterentwickelte Entscheidungsalgorithmen mit neuen POCT zum Einsatz kommen sollen.

Publikation: Peter K. Kurotschka, Martin J. Koch, Eva Bucher, Adolfo Figueiras, Jochen Gensichen, Alexander Hapfelmeier, Alastair D. Hay, Christian Kretzschmann, Oliver Kurzai, Thiên-Trí Lâm, Kathrin Lasher, Orietta Massidda, Linda Sanftenberg, Guido Schmiemann, Antonius Schneider, Anne Simmenroth, Stefanie Stark, Lisette Warkentin, Mark H. Ebell, Ildikó Gágyor, on behalf of the Bavarian Practice-Based Research Network (BayFoNet). Dipsticks and point-of-care Microscopy in Urinary Tract Infections in primary care: Results of the MicUTI pilot cluster randomised controlled trial. PLOS One. October 8, 2025. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0332390

Das Bild zeigt den Titel der Studie, das Logo BayFoNet sowie die Illustration eines Urinbechers.
An der randomisiert-kontrollierten Pilotstudie MicUTI beteiligten sich über das Bayerische Forschungsnetz in der Allgemeinmedizin (BayFoNet) 20 Hausarztpraxen.
Kurz-Psychotherapie mit Sprechstundenkarten

Depressionen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen in der Hausarztpraxis, aber gleichzeitig sind die Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie oft monatelang.

Illustration mit einem Arzt im Gespräch mit einem Patienten, der Arzt hält Karten in der Hand.
Das Institut für Allgemeinmedizin prüfte die Machbarkeit einer Psychiatrischen Kurz-Psychotherapie (PKP) in der hausärztlichen Versorgung, bei der spezielle Sprechstundenkarten eingesetzt werden.

Depressionen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen in der Hausarztpraxis, aber gleichzeitig sind die Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie oft monatelang. Um diese Versorgungslücke zu überbrücken, prüfte das Institut für Allgemeinmedizin in einer Studie die Machbarkeit des Psychiatrischen Kurz-Psychotherapie (PKP) Ansatzes in der hausärztlichen Versorgung. Dabei handelt es sich um strukturierte, kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierte Sprechstundenkarten, die in kurzen Gesprächen eingesetzt werden können.

In der Studie wurden 13 Hausärztinnen und Hausärzte in einer zweistündigen Schulung in Diagnostik und Anwendung der PKP-Karten trainiert; anschließend kamen die Karten über acht Monate bei 33 Patientinnen und Patienten mit leichter bis mittelgradiger Depression zum Einsatz. Die Konsultationen dauerten im Mittel 24 Minuten (Spanne 15–38 Minuten). Vor und nach der Interventionsphase wurden die Ärztinnen und Ärzte zu Kompetenzen, Praxistauglichkeit und Erfahrungen befragt.

Die Ergebnisse sprechen für eine grundsätzlich gute Umsetzbarkeit: Nach der Anwendung fühlten sich mehr Teilnehmende sicherer in der Diagnostik und in der überbrückenden psychotherapeutischen Versorgung. Eine Mehrheit bewertete die Karten als geeignet für das hausärztliche Setting, als effizientes Werkzeug im Praxisalltag und explizit als hilfreich, um die Wartezeit bis zur ambulanten Psychotherapie zu überbrücken. Als Hürden wurden Zeitdruck und Einarbeitungsaufwand genannt, denen durch eine reduzierte Kartenauswahl zu Beginn und ergänzende Schulungsmaterialien wie zum Beispiel Videos begegnet werden könnte.

Insgesamt legen die Autorinnen nahe, dass PKP-Karten ein praxisnaher „roter Faden“ in einer gestuften Depressionsversorgung sein können. Wirksamkeit und Perspektive der Patientinnen und Patienten sollten jedoch in prospektiven Studien systematisch geprüft werden.

Publikation
Beate Deckert, Lisa-Marie Riegel, Maike Krauthausen, Yvonne Kaußner & Anne Simmenroth. Intervention mittels Kurz-Psychotherapie bei Depression: Umsetzbarkeit in der hausärztlichen Praxis. Z Allg Med 101, 429–438 (2025). https://doi.org/10.1007/s44266-025-00460-4

Illustration mit einem Arzt im Gespräch mit einem Patienten, der Arzt hält Karten in der Hand.
Das Institut für Allgemeinmedizin prüfte die Machbarkeit einer Psychiatrischen Kurz-Psychotherapie (PKP) in der hausärztlichen Versorgung, bei der spezielle Sprechstundenkarten eingesetzt werden.