Suchtprävention und Suchtberatung
Für diese und weitere Fragen stehen wir allen Beschäftigten des UKW zur Verfügung.
Suchtberatung
Kommt es zu Suchtproblemen am Arbeitsplatz, können sich alle Beschäftigten des UKW mit Fragen zum Konsum alkoholischer Getränke, zu psychisch wirksamen Medikamenten, illegalen Drogen oder dem Gebrauch anderer Suchtmittel oder Verhaltenssüchte (Glücksspiel, Internet und ähnliches) vertrauensvoll an uns wenden. Wir sind auch Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Angehörige mit einem der genannten Probleme konfrontiert sind.
Wir behandeln alle Fragen zu diesem Thema streng vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Beratungsangebote
Unsere Beratungsangebote richten sich an Betroffene ebenso wie an Beschäftigte, die nur mittelbar von einem Suchtproblem betroffen sind, wenn dies beispielsweise bei einer Kollegin oder einem Kollegen der Fall ist, wenn Vorgesetzte oder Angehörige betroffen sind.
Denn es tun sich immer wieder Fragen zum Umgang mit einer Suchtproblematik am Arbeitsplatz auf und es besteht häufig große Unsicherheit. In diesen Fällen können sich Vorgesetzte wie Kolleginnen und Kollegen an uns wenden. Gemeinsam klären wir, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Für Mitarbeitende und Betroffene
- Förderung der individuellen Kompetenz im Umgang mit Suchtmitteln.
- Fachliche Begleitung bei den ersten Schritten zur Konsumreduktion.
- Abklären des Problems und des Behandlungsbedarfs.
- Information über interne und externe Beratungsangebote und Behandlungsmöglichkeiten.
- Vermittlung in externe Beratungs- und Behandlungseinrichtungen (ambulante, stationäre Versorgung, Selbsthilfegruppen und ähnliches).
- Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
- Information zum Umgang mit suchtmittelabhängigen Angehörigen, Freundinnen und Freunden oder Kolleginnen und Kollegen.
Für Vorgesetzte
- Beratung zur Vorbereitung von Gesprächen im Rahmen des sogenannten Fünf-Stufenplans mit sucht(mittel)auffälligen Beschäftigten.
- Begleitung des Entscheidungsprozesses für weitere Maßnahmen und Unterstützungsangebote.
- Unterstützung bei der Klärung, wenn kein eindeutiger Sucht(mittel)bezug zu den Auffälligkeiten hergestellt werden kann.
- Information und Beratung zum Umgang mit akuter Alkoholisierung beziehungsweise Berauschung durch andere Suchtmittel am Arbeitsplatz.
Hilfe zur Selbsthilfe
Bei der Beratung einer betroffenen Person steht für uns die Hilfe zur Selbsthilfe an erster Stelle. Im Gespräch klären wir das Problem und den Behandlungsbedarf.
Unser Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstkontrolle im Umgang mit Suchtmitteln.
Besteht der Wunsch nach einer Therapie, unterstützen wir bei der Suche nach einer geeigneten Therapieform oder nach anderen Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Wir geben den Betroffenen Informationen an die Hand, die es ihnen erleichtern, mit Angehörigen, dem Freundeskreis oder Kolleginnen und Kollegen über den Umgang mit suchtmittelabhängigen Menschen zu sprechen.
Entschließen sich Beschäftigte zu einer Behandlung, stehen wir als Kontakt zur Verfügung. Auf Wunsch setzen wir uns mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten in Verbindung. Im Anschluss an eine stationäre Behandlung unterstützen wir bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Suchtprävention
Prävention ist besser als Intervention. Aus diesem Grund wurde der Arbeitskreis Suchtprävention am UKW ins Leben gerufen. Neben den fachlichen Vertreterinnen und Vertretern des betriebsärztlichen Dienstes, der Beratungsstelle und der Suchtmedizin der psychiatrischen Klinik sind auch die Personalabteilung, der Personalrat und der Vorstand Mitglieder.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Suchthilfe der Universität wurde das Suchtpräventionskonzept entwickelt, in dem klare Ziele verankert sind:
- dem schädigenden und riskanten Konsum von Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen vorzubeugen oder ihm frühzeitig entgegenzuwirken
- für Suchtprobleme zu sensibilisieren
- Führungskräfte in ihrer Rolle zu stärken und im Umgang mit der oder dem Betroffenen Handlungswege aufzuzeigen, wenn Suchtprobleme am Arbeitsplatz auftreten
- Beschäftigten frühzeitig und sachkundig Hilfe anzubieten, wenn Probleme im Umgang mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln zu erkennen sind
- die Sicherheit an den Arbeitsplätzen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zu verbessern
- allen Beteiligten ein einheitliches Handlungskonzept an die Hand zu geben
- eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.
Wir möchten die Themen Sucht und Suchtprävention stärker in das Bewusstsein der Mitarbeitenden rücken. Deswegen laden wir regelmäßig zu Seminaren, Vorträgen und Veranstaltungen ein.
Externe Beratungsstellen
Für Führungskräfte
Unterstützung beim Rauchausstieg
Online-Anwendungen im Gesundheitsbereich
Digitale Angebote im Gesundheitsbereich gewinnen zunehmend an Bedeutung, wenn es darum geht, einen gesunden und bewussten Lebensstil zu fördern.
Heute steht eine große Bandbreite an Online-Anwendungen, digitalen Tools und Informationsportalen zur Verfügung. Sie können dabei unterstützen, das eigene Verhalten besser zu verstehen, Fortschritte sichtbar zu machen und neue, gesündere Gewohnheiten zu entwickeln.
Viele dieser Angebote bieten niedrigschwellige Unterstützung im Alltag – sei es durch Möglichkeiten zur Selbstreflexion, durch begleitende Informationen oder durch digitale Beratungs- und Unterstützungsformate.
So tragen moderne Online-Anwendungen dazu bei, Gesundheit aktiv und eigenverantwortlich zu gestalten.
DHS-App "Trinktagebuch"
Alkoholkonsum reflektieren – Trinkgewohnheiten tracken
Die App „Trinktagebuch“ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) bietet eine einfache Möglichkeit, das eigene Trinkverhalten zu beobachten, zu reflektieren und – wenn gewünscht – nachhaltig zu verändern. Die App ist kostenlos, anonym und werbefrei erhältlich.
Funktionen der App im Überblick
- Persönliche Ziele setzen: Nutzerinnen und Nutzer legen fest, wie viele alkoholfreie Tage sie pro Woche erreichen möchten und welche maximale Anzahl alkoholischer Getränke sie pro Woche konsumieren wollen.
- Tagebuchfunktion: Kurze Fragen zu Stimmung, Situation und Trinkanlässen helfen, persönliche Muster zu erkennen und zu überdenken.
- Statistiken: Anschauliche Auswertungen und Rückmeldungen zeigen den Fortschritt und unterstützen dabei, das eigene Trinkverhalten besser zu verstehen.
- Wissen: Kompakte und wissenschaftlich fundierte Informationen zu gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums und zu den Vorteilen einer Alkohol-Reduktion bieten Orientierung.
- Export: Einträge können als PDF gespeichert werden.
- Hilfe: Die DHS Trinktagebuch-App verlinkt zu regionalen und bundesweiten Angeboten der Suchthilfe.
Für wen ist die App geeignet?
Die Trinktagebuch-App richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren, die
- ihr Trinkverhalten bewusster wahrnehmen und reflektieren möchten,
- Vorsätze zum Alkoholkonsum umsetzen wollen,
- zuverlässige gesundheitsbezogene Informationen suchen,
- Schritte gehen möchten, um weniger Alkohol zu trinken.
Datenschutz und Unterstützung
Die DHS Trinktagebuch-App arbeitet vollständig anonym und ist kosten- und werbefrei. Alle Daten bleiben auf dem Gerät der Nutzerinnen und Nutzer. Die App dient der Selbstreflexion und Unterstützung bei einem bewussten und informierten Umgang mit Alkohol. Sie ersetzt keine professionelle Hilfe, ärztliche oder therapeutische Behandlung oder fachliche Beratung.
Förderung
Die App „Trinktagebuch“ wurde von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. entwickelt und vom BKK Dachverband gefördert. Sie steht kostenfrei in den App-Stores zur Verfügung.
DigiSucht: Digitale Suchtberatung für Betroffene und Angehörige
Onlineberatung zu allen Fragen rund um die Themen Drogen, Sucht, Substanzkonsum, Glücksspielen und Medienkonsum. Anonym und kostenfrei.
Selbsthilfegruppen und -initiativen
In Würzburg gibt es rund 280 Selbsthilfegruppen und -initiativen. Auch rund um das Thema Sucht haben sich verschiedene Gruppen gegründet. Das Aktivbüro der Stadt Würzburg führt ein Online-Verzeichnis, in dem Interessierte nach einem passenden Angebot suchen können.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Ratsuchenden willigen mit Kontaktaufnahme ein, dass Daten im erforderlichen Umfang in der Beratungsstelle verarbeitet werden. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre freiwillige Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO). Wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen (s.u.), kann eine Beratung nicht erfolgen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter “Datenschutz und Vertraulichkeit”.


