Einstellung von Menschen mit Behinderung
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) am Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Gem. § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX muss die Schwerbehindertenvertretung unmittelbar nach Eingang von Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unterrichtet werden.
Gem. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und die Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen, sobald sich ein Bewerber mit Schwerbehinderung auf eine ausgeschriebene Stelle beworben hat.
Veröffentlichung Stellenausschreibung durch die Personalabteilung (GB 2) /Pflegedirektion und Meldung der Ausschreibung an SBV |
SBV leitet diese an die Agentur für Arbeit / Rückmeldung ob passende Bewerber vorgeschlagen werden |
Einstellende Stelle informiert die SBV unmittelbar über eingegangene Bewerbungen – SBV informiert über eine mögliche Beteiligung der SBV |
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens:
SBV wird unmittelbar über eingegangene Bewerbungen SB informiert
Schwerbehinderung ab GdB 50 und mehr - Gleichstellung ab GdB 30 – 40 = auf Antrag einem Schwerbehinderten gleichgestellt (Agentur für Arbeit) | Behinderung GdB 20 – 40 (ohne Gleichstellung der Agentur für Arbeit) | Kein Grad der Behinderung (GdB) |
Bewerbungen schwerbehinderter und / oder gleichgestellter Menschen liegen vor | Bewerbungen behinderter Menschen liegen vor | Keine Bewerbungen von Menschen mit Behinderung liegen vor |
Einstellende Stelle gibt Ausschreibung für SBV über d.vinci frei und informiert SBV über Kommentarfunktion über Eingang der Bewerbung | Einstellende Stelle gibt Ausschreibung für SBV über d.vinci frei und informiert SBV über Kommentarfunktion über Eingang der Bewerbung | Einstellende Stelle gibt Mitteilung / Meldung an SBV, dass keine Bewerbungen von Menschen mit Behinderung vorlagen |
SBV sichtet die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber mit und ohne Behinderung | SBV sichtet die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber mit und ohne Behinderung | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich |
Gemeinsame Absprache über die Einladung zum Vorstellungsgespräch | SBV spricht Empfehlungen über die Einladung zum Vorstellungsgespräch aus | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich |
Gemeinsame Terminfindung für die Vorstellungsgespräche | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich |
Einladung zum Vorstellungsgespräch durch die einstellende Stelle | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich |
Vorstellungsgespräche: Die SBV nimmt in der Regel an allen Gesprächen teil (Bewerberinnen und Bewerber mit und ohne Behinderung) | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich | Keine weitere Beteiligung der SBV erforderlich |
Beteiligung an der Entscheidungsfindung über die einzustellende Person • Kopie des begründeten Einstellungsantrages an SBV • Übermittlung an SBV: Einstellungsantrag zwecks Unterschrift der SBV (bei Neueinstellung) | Übermittlung an SBV: Einstellungsantrag zwecks Unterschrift der SBV (bei Neueinstellung) | Übermittlung an SBV: Einstellungsantrag zwecks Unterschrift der SBV (bei Neueinstellung) |
Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag bis Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Sprechstunde
Montag und Mittwoch
von 09:00 bis 11:00 Uhr
Weitere Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.
Sie finden uns im ZOM,
Raum A1.0.146.
Telefon
Sekretariat
Melanie Otto
+49 931 201-55018
Renate Beuschel
+49 931 201-55022
+49 931 201-55122 (Mobil)
Holger Beuschel
+49 931 201-55024
Bernd Eisenhardt
+49 931 201-22679
schwerbehindertenvertretung@ukw.de
(allgemein)
beuschel_r@ ukw.de
(persönlich)
beuschel_h@ ukw.de
(persönlich)
Fax
+49 931 201-55026
Funk
153-3289
Anschrift
Schwerbehindertenvertretung | Universitätsklinikum Würzburg | Zentrum für Operative Medizin | Oberdürrbacher Straße 6 | 97080 Würzburg | Deutschland