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Warum gibt es überhaupt Ethik-Kommissionen? Hintergründe zu deren Einrichtung

Die Verurteilung der Verbrechen von Ärzten in der Nazi-Zeit durch die Nürnberger Prozesse leitete ab 1947 einen weltweiten Nachdenkprozess über Grundsätze humanmedizinischer Forschung ein.

Die tragischen, durch Thalidomid/Contergan verursachten Missbildungen (1959-1962 mit weltweit fast 10.000 Opfern) lieferten dann den Impuls zur Einführung von „randomisierten kontrollierten klinischen Studien“ (sog. Randomised Clinical Trials, RCTs). Kontrolliert bedeutet dabei, dass ein neues Medikament mit einem Scheinmedikament, auch „Placebo“ genannt, verglichen wird; randomisiert bedeutet, dass Medikament und Placebo nach dem Zufallsprinzip auf die Studienteilnehmer verteilt werden.

1964 verfasste der Weltärztebund eine umfassende Forschungsrichtlinie für Ärzte, die inzwischen als „Deklaration von Helsinki“ international anerkannt ist. Diese Richtlinie verlangt vom forschenden Arzt jedes humanmedizinische Forschungsvorhaben „einem besonders berufenen, von Prüfer und Auftraggeber unabhängigen Ausschuss zur Beratung, Stellungnahme und Orientierung“ vorzulegen. Für diesen Ausschuss hat sich in Europa die Bezeichnung „Ethik-Kommission“ eingebürgert.

Prof. Jahns: „Unabhängige und interdisziplinär besetzte Ethik-Kommissionen sind von Universitäten, berufsständischen Vereinigungen oder Ländern einzurichten, um Wissenschaftler, die Forschung am Menschen planen, in ethischer und rechtlicher Hinsicht zu beraten.“ Das gilt für Forschung am lebenden genauso wie für Forschung am verstorbenen Menschen! Jahns weiter: „Darum legen alle Ethik-Kommissionen auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Patienten und Probanden, die an solchen Forschungsvorhaben teilnehmen.“

Arten von Ethik-Kommissionen

Die Ethik-Kommission der Universität Würzburg ist damit eine der insgesamt 52 forschungsbezogenen (öffentlich-rechtlichen) Ethik-Kommissionen in Deutschland, die die ethisch-rechtliche Vertretbarkeit einzelner Forschungsvorhaben beurteilen.

Daneben gibt es - beispielsweise auch am Uniklinikum Würzburg - sogenannte klinische Ethik-Komitees, die im Krankenhaus bei der individuellen Beratung und Entscheidung von Behandlungskonflikten mitwirken.

Eine besondere Art von Ethik-Kommissionen dienen als Institutionen der Politikberatung und geben dem Bundestag und der Bundesregierung Empfehlungen bei ethischen Fragen. Auf Bundesebene wurde hierfür 2001 der Nationalen Ethikrat (NER) eingerichtet, der 2008 durch den Deutschen Ethikrat (DER) ersetzt wurde.

Die Rolle der medizinischen Ethik-Kommission Würzburg

Die Ethik-Kommission der Universität Würzburg versteht sich als Einrichtung der gesamten Universität und berät in diesem Rahmen auch Mitglieder anderer Fachbereiche/Fakultäten wie Psychologie, Physik oder Epidemiologie bei ihren Forschungsvorhaben.

Unsere Ethik-Kommission begutachtet klinische Studien und Forschungsvorhaben. Diese Studien und Forschungsvorhaben kann man in zwei Gruppen unterteilen:

Gruppe A. Zum einen die Art von Studien/Vorhaben, die Bundesgesetzen bzw. europarechtlichen Verordnungen unterliegen, und in Deutschland erst begonnen werden dürfen, wenn das entsprechende „zustimmende Votum“ einer Ethik-Kommission vorliegt und ggf. die entsprechende Genehmigung der Bundesoberbehörde. Das betrifft Studien nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), wenn es z.B. um den Einsatz neuer Medikamente oder Impfstoffe am Menschen geht, aber auch Studien nach dem Medizinproduktegesetz (MPG alt), wenn z.B. neue Herzschrittmacher oder auch neue Handy-Apps zur Therapiesteuerung eigesetzt werden sollen. In beiden Fällen übernimmt unsere in Bayern gemäß Artikel 18 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) gebildete öffentlich-rechtliche Würzburger Ethik-Kommission die Funktion einer Behörde. Die zustimmende Bewertung unserer Ethik-Kommission stellt einen Verwaltungsakt dar, wie man ihn aus anderen Bereichen kennt, z.B. den Steuerbescheid, die Baugenehmigung, etc. Die bei der Ethik-Kommission einzureichenden Unterlagen sind dabei gesetzlich vorgegeben, egal ob nun ein großes pharmazeutisches Unternehmen dahintersteht oder ob es eine vom Wissenschaftler initiierte Studie (Investigator Initiated Trial, auch IIT abgekürzt) ist.

Seit Juni 2021 wurde das MPG in der ganzen Europäischen Union durch die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) und das deutsche Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) ersetzt; ab Februar 2022 wird das AMG in der ganzen EU durch die sogenannte Clinical Trials Regulation (CTR) abgelöst. 

Das hat erhebliche Folgen für die Mitglieder und Gutachter der Ethik-Kommission, da die Anträge gemeinsam von der Bundesoberbehörde (also dem BfArM oder dem PEI) und den Ethik-Kommissionen online auf Englisch bearbeitet werden müssen. Die Bearbeitungsfristen wurden deutlich reduziert, so dass die Belastung für die Kommissions-Mitglieder und die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission erheblich zunehmen wird.

Gruppe B. Die andere Gruppe von Studien und Forschungsvorhaben unterliegt einer Beratungspflicht auf Grundlage der Deklaration von Helsinki (aktuellste Version: WMA-Declaration of Taipei Oktober 2016). 

Für die Ärzte am Uniklinikum Würzburg gelten aktuell zudem auch die Berufsordnung der Ärzte Bayerns (BOÄ), sowie weitere bayerische Gesetze wie z.B. Art. 27 des Bayerischen Krankenhausgesetzes.

Gemäß Deklaration von Helsinki und aktuell geltender BOÄ muss sich jeder Arzt vor der Beteiligung an einem Forschungsvorhaben von einer nach Landesrecht gebildeten unabhängigen und interdisziplinär besetzten Ethik-Kommission – wie unserer Ethik-Kommission – beraten lassen.

Aufgaben und Sicht der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist der Blick der Geschäftsstelle einer Ethik-Kommission auf die Antragsunterlagen zunächst ein anderer als der des einreichenden Forschers.

Für eine ordnungsgemäße Beratung des Forschers ist es wichtig, dass jede Studie in dem für sie passenden Kontext bearbeitet wird. Denn wer z.B. eine klinische Prüfung gem. AMG durchführt, ohne dass er eine Genehmigung hat, macht sich strafbar. 

Daher ist die Trennung zwischen den beiden oben genannten großen Gruppen von Studien sehr wichtig- auf der einen Seite die klinischen Prüfungen nach bundesgesetzlichen bzw. europarechtlichen Vorgaben, auf der anderen die klinischen Studien, die nach Deklaration von Helsinki beraten werden. Die Unterscheidung erfolgt als Negativ-Abgrenzung: alle Vorhaben, die nicht unter das AMG (bzw. zukünftig die CTR) oder die MDR/das MPDG fallen, sind klinische Studien, die nach der Deklaration von Helsinki beraten werden. 

Die Abgrenzung ist an vielen Stellen weder für die Forscher noch für die Ethik-Kommissionen oder Bundesoberbehörden einfach.

Arbeitsablauf

Bei der Ethik-Kommission der Universität Würzburg gehen alle Anfragen und Anträge zunächst in der Geschäftsstelle ein. Klinische Prüfungen nach gesetzlichen Vorgaben werden auf formale Vollständigkeit überprüft. Auch für die Beratungen nach der Deklaration von Helsinki gibt es (auf der Homepage unserer Ethik-Kommission) Vorgaben für die Unterlagen, die sich so oder in ähnlicher Form bei jeder Ethik-Kommission finden lassen.

In Würzburg wird dann jedes Vorhaben, abhängig von der Antragsart, in einem größeren Kreis (Kommissions-Sitzung) oder kleinerem Kreis (Umlaufverfahren) durch die Mitglieder der Ethik-Kommission beraten. Dabei ist es immer sehr wichtig, dass sich aus den eingereichten Unterlagen klar ergibt, was für ein Vorhaben geplant ist (Vorlage eines Studienprotokolls), wie viele Patienten/Probanden daran teilnehmen sollen (Fallzahlberechnung), wie sie rekrutiert und aufgeklärt werden sollen (Teilnehmer-Information und Einwilligungserklärung), wie der Schutz der Privatsphäre der Teilnehmer und ihrer Daten sichergestellt wird, etc. 

Für die Kommission ist das Vorhaben bis zur Einreichung ggf. völlig unbekannt und beraten werden kann nur, was sich aus den vorgelegten Unterlagen direkt ergibt. Bei der Mehrzahl der Vorhaben ist deshalb eine vorherige telefonische Beratung durch die Geschäftsstelle sinnvoll bzw. anzustreben, ein Service, den auch viele Antragsteller nutzen.

Die Geschäftsstelle dient u.a. dazu, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb insbesondere im Hinblick auf klinische Prüfungen gem. gesetzlicher Vorgaben (Gruppe A) aufrecht zu erhalten. Die gesetzlichen Fristen, die für die Bearbeitung durch die Ethik-Kommission gelten, sind eng gesteckt und werden durch gesetzliche Änderungen, wie ab Februar 2022 durch die Umsetzung der Clinical Trial Regulation (CTR), noch weiter verkürzt.

Zum Arbeitsumfang der Geschäftsstelle und der ganzen Ethik-Kommission gehören also die Beratung der Forschenden, auch zu Vorfragen, die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, die Schulung der eigenen Mitglieder, Information der Antragsteller, Zusammenarbeit mit den Bundesoberbehörden und den jeweiligen Aufsichtsbehörden, Abstimmungen mit den Datenschutzbeauftragten, aber auch gemeinsam mit der Geschäftsstelle die eigene Personal- und Raumplanung, die Ethik-Kommissions-interne IT (inkl. Datenbanken), Korrespondenz mit den eigenen Aufsichtsbehörden, die Rechnungsstellung und das Zahlungsmanagement, Fristen-kontrollen, Zusammenarbeit mit den beteiligten Ethik-Kommissionen bei multizentrischen Vorhaben, Abstimmungen und Besprechungen mit der ZKS oder anderen zentralen Einrichtungen des UKW, und Fortbildungen für junge Ärztinnen und Ärzte zu der Rolle und Funktionsweise unserer Ethik-Kommission.

Aktuell beträgt das Antragsvolumen in Würzburg ca. 300 neue Studien pro Jahr (AMG/MDPG und Deklaration von Helsinki (BOÄ)), ca. 250 sonstige Beratungsanfragen/Kurzanträge, und ca. 1400 Änderungsanträge zu bestehenden Studien.

Die Patienteninformation und Einwilligungserklärung – das wiederkehrende Streitthema

Ein immer wiederkehrendes Problem ist die vorgelegte schriftliche Studien- oder Teilnehmerinformation. Dieses Dokument dient dem forschenden Arzt/Verantwortlichen dazu, nachzuweisen, dass er den Patienten/Probanden über das geplante (Studien-) Vorhaben ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Denn nur mit einer korrekten und verständlichen Information kann der Betroffene auch wirksam einwilligen. Fehlen also wichtige Informationen wie mögliche, wenn auch seltene Gefahren/Risiken oder ist der Text insgesamt nicht (laien-)verständlich, kann es letztlich passieren, dass die eingeholte Einwilligung überhaupt nicht rechtswirksam ist. Wird dann dem Patienten im Rahmen der Studie Blut abgenommen oder eine Biopsie durchgeführt, für die der Forscher KEINE wirksame Einwilligung hat, handelt es sich streng genommen um eine Körperverletzung.

Die Information dient also primär dazu, einem potenziellen Studienteilnehmer das Vorhaben so verständlich darzulegen, dass er am Ende wirksam einwilligen; darüber hinaus dient die schriftliche Version auch dazu, dass der Arzt oder Forscher eine entsprechende Aufklärung nachweisen kann. 

Die Ethik-Kommission legt auf die vorgelegten schriftlichen Informationen also aus zwei Gründen Wert: a.) zum Schutz der Patienten/Probanden, damit über das jeweilige Vorhaben richtig und umfassend aufgeklärt wird, und b.) zum Schutz der Ärzte/Forscher, die im Streitfall nur diese Schriftstücke als Nachweis über die erfolgte Aufklärung haben.

Wenn Sie ein Forschungsvorhaben planen, informieren Sie sich bitte unbedingt auf der Webseite der Ethik-Kommission. Hier finden Sie auch die Mindestvorgaben der Würzburger Ethik-Kommission an ein Studien-Protokoll, ein Positionspapier zu Fallzahlberechnungen, einen Mustertext zur Umsetzung der DSGVO und viele weitere Informationen. Zusätzliche wertvolle Informationen und Mustertexte zu bestimmten Themengebieten erhalten Sie auch auf der Webseite des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen.

 

Kontaktdaten

  • Frau Ass. jur. Reith, Frau Dr. Dreykluft, Frau Meister, Frau Metzger und Frau Schmidt helfen Ihnen bei Fragen zu Anträgen weiter
  • Beachten Sie bitte die telefonischen Sprechzeiten auf unserer Website, sowie unsere neue Adresse:
    Ethik-Kommission der Universität Würzburg
    Josef-Schneider-Straße 4, C12,
    97080 Würzburg

Universitätsmedizin Würzburg: Forschungsprojekt soll die Nachsorge bei Brustkrebs verbessern

Gefördert mit über 3,3 Millionen Euro startet unter der Leitung der Würzburger Universitätsmedizin jetzt das multizentrische Forschungsprojekt „BETTER-CARE“. Ziel ist es, für Brustkrebspatientinnen und -patienten eine individuell maßgeschneiderte Nachsorge zu etablieren. Der Weg dorthin soll über ein fächerübergreifendes digitales Versorgungsnetzwerk inklusive einer unterstützenden App führen.

„Aktuell wird in Deutschland die Nachsorge bei Brustkrebs für alle Patientinnen und Patienten nach einem sehr einheitlichen Schema gestaltet“, berichtet Prof. Dr. Achim Wöckel. Der Direktor der Würzburger Universitäts-Frauenklinik fährt fort: „Je nach persönlichem Rezidiv- oder Metastasierungsrisiko besteht durch diese ‚Gleichbehandlung‘ im jeweiligen Einzelfall die Gefahr einer Über- oder Unterversorgung.“ Nach der Auffassung des Gynäkologen bedarf es stattdessen eines wissenschaftlich untermauerten Konzepts für eine viel stärker individualisierte, bedarfs- und risikoadaptierte Nachsorge. Dieses Konzept soll nun in dem großangelegten Versorgungsforschungsprojekt BETTER-CARE entwickelt und erprobt werden. Als wesentliche Voraussetzung dafür sagte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im September 2021 für die kommenden dreieinhalb Jahre eine Förderung von über 3,3 Millionen Euro zu. 

Die deutschlandweite Multicenter-Studie wird von der Frauenklinik des Uniklinikums Würzburg koordiniert und durch das von Prof. Dr. Peter Heuschmann geleitete Institut für Klinische Epidemiologie und Biometrie (IKE-B) der Uni Würzburg evaluiert.

Welche Bedürfnisse haben Menschen nach einer Brustkrebsbehandlung?

„Wir planen den Aufbau eines fach- und sektorenübergreifenden digitalen Versorgungsnetzwerks“, beschreibt Prof. Heuschmann. Darin können alle an der Nachsorge beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten über eine zentral geführte Dokumentation untereinander sowie mit den Patientinnen und Patienten interagieren. Unter anderem haben sie Zugriff auf stetig aktualisierte Informationen zu den individuellen therapeutischen Bedürfnissen oder auch Symptomen der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer. „Eines der Ziele von BETTER-CARE ist es, erstmals in Deutschland ein wirklich klares, evidenzbasiertes Bild der Bedürfnislage von Patientinnen und Patienten nach ihrer Brustkrebsbehandlung zu bekommen“, unterstreicht Heuschmann. 

Software soll zu besserer Lebensqualität verhelfen

Um ihre persönliche Situation zu erfassen, sollen die Patientinnen und Patienten eine spezielle App einsetzen. Das Programm soll den Nutzerinnen und Nutzern darüber hinaus helfen, bestimmte Belastungen direkt anzugehen. So können integrierte Tools zum Beispiel Übungen vorschlagen, um tumorbedingte psychische Probleme zu reduzieren und insgesamt die Lebensqualität zu steigern. „Damit diese Angebote möglichst maßgeschneidert sind, wird die Software Prozesse der Künstlichen Intelligenz nutzen“, kündigt Prof. Wöckel an. Bei körperlichen oder mentalen Herausforderungen, die auf diesem unmittelbaren Weg nicht zu lösen sind, wird das behandelnde Brustkrebszentrum informiert, mit dem dann das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Zur Koordination und zur Kommunikation mit den Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern ist der Einsatz von spezifisch geschulten Pflegekräften geplant.

Teilnahme über rund 30 Brustkrebszentren möglich

Neben der federführenden Frauenklinik und dem IKE-B sind auch die AG Medizininformatik, der Lehrstuhl für Controlling und Interne Unternehmensrechnung sowie die Zentrale für Klinische Studien als zusätzliche Würzburger Einrichtungen an dem multizentrischen Vorhaben beteiligt. Weitere Forschungspartner sind die Klinik für Frauenheilkunde des Universitätsklinikums Heidelberg, die Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Ulm, die Universitätsfrauenklinik Tübingen und das Institut Frauengesundheit Institute Women`s Health GmbH. Hinzu kommen bundesweit rund 30 Brustkrebszentren, welche die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer rekrutieren sowie das neue Konzept in den kommenden Jahren implementieren und erproben werden.

Mehr dazu unter www.better-care.health 

 

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Am Montag, 8. November 2021, fand im Max-Scheer-Hörsaal am Hubland die Jubiläumsfeier anlässlich des 125 + 1. Jahrestags der Entdeckung der Röntgenstrahlen an der Fakultät für Physik und Astronomie statt. Im Rahmen der Feier wurden die Wilhelm Conrad Röntgen – Studien- und Wissenschaftspreise und die Wilhelm und Else Heraeus-Preise 2020 und 2021 an die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verliehen.

Die Feier fand nach 3G-Vorgaben mit einer begrenzten Anzahl von Gästen in Präsenz statt und wurde im Livestream übertragen. Dekan Professor Björn Trauzettel moderierte die Veranstaltung, in deren Rahmen die neue Physik-Ausstellung „Ins Innerste der Welt“ eröffnet und der Hörsaal P in „Röntgen-Hörsaal“ umbenannt wurden. Die beiden Highlights des Programms wurden per Liveschaltung in den Max-Scheer-Hörsaal und den Online-Stream übertragen. Dabei wurde das blaue Band zur Ausstellungseröffnung von Ausstellungsmacher Dr. Jochen Ramming von Frankonzept und Professor Bert Hecht durchschnitten.

Die Festrede mit dem Titel „Röntgens Entdeckung – Vom Zufall zur wissenschaftlichen Revolution“ hielt der Sprecher des Exzellenzclusters der Physik „Complexity and Topology in Quantum Matter“, Professor Ralph Claessen. Auf den Tag genau, 125 + 1 Jahr nach der Entdeckung fühlten sich die Zuhörerinnen und Zuhörer in Röntgens Labor versetzt. Neben hervorragend recherchiertem biographischem Hintergrund ging Professor Claessen auf den unübertroffenen wissenschaftlichen Impact von Röntgens Entdeckung ein.

Die Preise für die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler wurden vom Studiendekan Professor Ronny Thomale und von Prodekan Professor Jens Pflaum verliehen. Die Röntgenpreise gehen auf eine durch Röntgen selbst ins Leben gerufene Stiftung zurück, für die er das Preisgeld des ihm 1901 verliehenen ersten Physiknobelpreises dem Physikalischen Institut vermachte. Aus dem Kreis der Röntgen-Wissenschafts-Preisträgerinnen und -Preisträger wurde die beste Promotion eines Jahrgangs mit dem Wilhelm und Else Heraeus-Preis ausgezeichnet. Für 2020 erhielt Dr. Judith Gabel, für 2021 Dr. Christoph Thomas Fleckenstein diese hohe, mit 4.000 Euro dotierte Auszeichnung.

 

einBlick - Das Online Magazin der Universität Würzburg vom 23.11.2021 

Universitätsmedizin Würzburg: Krebsforschungsprojekt FORTiTher als exzellent bewertet

Bei der zweiten Zwischenbegutachtung bewertete die Bayerische Forschungsstiftung den Forschungsverbund Tumordiagnostik für individualisierte Therapie (FORTiTher) erneut als exzellent. Sprecher des im Jahr 2019 gestarteten Vorhabens sind die Professoren Torsten Blunk und Martin Fassnacht vom Uniklinikum Würzburg.

Der Forschungsverbund Tumordiagnostik für individualisierte Therapie (FORTiTher) will neue diagnostische Verfahren entwickeln, die ein noch differenzierteres Bild von Tumoren liefern sollen im Hinblick auf Bösartigkeit, Wachstum, Auseinandersetzung mit dem Immunsystem, Ausbreitungstendenz und Ansprechen auf Medikamente. An dem Mitte 2019 gestarteten Vorhaben sind zwölf Forschungsgruppen aus dem Uniklinikum Würzburg (UKW), den Universitäten Würzburg und Regensburg, der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Fraunhofer-Translationszentrum für Regenerative Therapien TLZ-RT beteiligt. Außerdem ergänzen 15 Partner aus der bayerischen Wirtschaft den Zusammenschluss.

Gelungene Vernetzung und hohe Produktivität

Gefördert wird FORTiTher von der Bayerischen Forschungsstiftung. Diese führte Ende Juni dieses Jahres unter Mitwirkung eines sechsköpfigen Gutachtergremiums die zweite Zwischenbegutachtung des Forschungsverbunds durch. An deren Ende vergaben die Prüfer*innen die Gesamtnote „exzellent“. Dabei hoben sie besonders die gelungene Vernetzung der Projekte und die hohe Produktivität, nicht zuletzt durch die flexible Reaktion auf die Corona-Pandemie, hervor. Der Verbund leistet damit auch einen Beitrag zur weiteren Stärkung des Bayerischen Standorts des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT), dem NCT WERA.

Staffelübergabe im vergangenen Jahr

„Wir nehmen das Gutachtervotum als Bestätigung und Herausforderung an, die entwickelten Tumormodelle und diagnostischen Verfahren weiter zu verfeinern und an die klinische Umsetzung heranzuführen“, sagt Prof. Dr. Torsten Blunk. Der Leiter der Unfallchirurgischen Forschung des UKW koordiniert FORTiTher seit Mitte vergangenen Jahres zusammen mit Prof. Dr. Martin Fassnacht, dem Leiter der Endokrinologie und Diabetologie des UKW. Zuvor war Prof. Dr. Franz Jakob, der Leiter des Bernhard-Heine-Centrums für Bewegungsforschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, bis zu seiner Pensionierung im Juni 2020 der Sprecher des Verbundes. Prof. Blunk und Prof. Fassnacht sind nach eigenen Worten froh, dass ihnen Prof. Jakob als Spiritus Rector des Vorhabens auch in dessen weiteren Laufzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

 

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Neue Methode macht maskierte Proteine in Nervenzellen sichtbar

Ein internationales Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelte eine neue Methode, die spezielle Rezeptorproteine in Nervenzellen, die für das Lernen wichtig sind, sichtbar macht. Die Ergebnisse wurden in dem renommierten Fachjournal Nature Communications veröffentlicht.

Die Forschungsgruppen von Prof. Dr. Markus Sauer vom Biozentrum und Dr. Gerti Beliu vom Rudolf-Virchow-Zentrum – Center for Integrative and Translational Bioimaging der Universität Würzburg, sowie die Gruppe von Dr. Daniel Choquet vom Neurocampus Bordeaux der Universität Bordeaux entwickelten einen neuen Ansatz, mit dem zum ersten Mal ein Komplex aus Rezeptorprotein und Hilfsprotein in lebenden Neuronen sichtbar gemacht werden konnte. „Diese Methode eröffnet uns die Möglichkeit, auch andere, schwierig zu markierende Proteine in lebenden Zellen zu untersuchen“, erklärt Sauer.

Kombination aus innovativen Methoden und Expertise in Neurowissenschaften

Um die Proteine sichtbar zu machen, kombinierten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die von Sauer entwickelte, hochauflösende Mikroskopiemethode dSTORM mit der Markierungsmethode der Click-Chemie. Dabei wird eine künstliche Aminosäure, die Biobausteine aus denen Proteine bestehen, direkt in dem Protein eingebaut, das man untersuchen möchte. An diese künstliche Aminosäure bindet, wie ein zweites Puzzleteil, ein winziger Farbstoff und markiert damit direkt das Protein. Mit diesem neuen Ansatz können die Forscherinnen und Forscher nun bis auf die molekulare Ebene genau erkennen was in einer Zelle passiert.

„In Nervenzellen ist es besonders wichtig, wann, welches Protein sich wo, in der Zelle befindet und mit welchen anderen Proteinen es verbunden ist. Denn diese molekulare Organisation, reguliert die Signalweiterleitung der Neuronen und damit so wichtige Prozesse wie das Lernen“, erläutert Choquet. Mit den herkömmlichen Methoden, wie die Markierung mit Antikörpern oder das Verknüpfen von fluoreszierenden Proteinen, ist es sehr schwierig in lebenden Neuronen zu arbeiten.

Diese Methoden können den normalen Stoffwechsel der Zelle durch die Größe der Markierungsmoleküle stören. Deshalb war es bisher auch sehr schwierig die genauen molekularen Vorgänge und die Regulation der einzelnen Proteine in lebenden Zellen zu untersuchen.

Versteckte Bindestelle maskiert Rezeptoren

Ein Protein, das die Neurowissenschaften schon seit langem interessiert, ist der AMPA-Rezeptor der, unter anderem, an den Synapsen der Neurone für die Signalweiterleitung wichtig ist. Die Aktivität und auch die Lokalisation der Rezeptoren wird durch kleine, an sie gebundene Hilfsproteine reguliert. Durch strukturbiologische Untersuchungen war bekannt, dass Rezeptor und Hilfsprotein einen Komplex bilden können. Obwohl die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermuteten, dass der Proteinkomplex an den Synapsen vorkommen muss, war es bisher nicht möglich die Proteine zu markieren und mikroskopisch sichtbar zu machen.

Nun ist klar: die Rezeptoren waren im wahrsten Sinne des Wortes maskiert. Die Bindung der Hilfsproteine an die Rezeptoren deckte auch die Bindestelle für den Markierungsantikörper ab. Da er nicht binden konnte war eine Markierung nicht möglich und die Rezeptoren somit „unsichtbar“. Mit der neuen Methode, die extra für Neurone optimiert wurde, ist es nun möglich den Proteinkomplex aus Rezeptoren und Hilfsprotein zu zeigen. Die hohe räumliche Auflösung von dSTORM erlaubt es, die Rezeptoren einzeln zu zählen und ihre Verteilung in Nervenzellen gezielt zu untersuchen. Die Forschungsgruppen arbeiten schon daran weitere Proteine zu demaskieren und mittels hochauflösender Fluoreszenzmikroskopie sichtbar zu machen.

Publikation

Diogo Bessa-Neto, Gerti Beliu, Alexander Kuhlemann, Valeria Pecoraro, Sören Doose, Natacha Retailleau, Nicolas Chevrier, David Perrais, Markus Sauer & Daniel Choquet: Bioorthogonal labeling of transmembrane proteins with non-canonical amino acids unveils masked epitopes in live neurons. Nature Communications (November 2021) DOI: 10.1038/s41467-021-27025-w

Personen

Diogo Bessa-Neto forscht als Doktorand in der Arbeitsgruppe von Dr. Daniel Choquet am Bordeaux Neurocampus der Universität Bordeaux

Dr. Gerti Beliu ist Forschungsgruppenleiter am Rudolf-Virchow-Zentrum – Center for Integrative and Translational Bioimaging an der Universität Würzburg

Prof. Dr. Markus Sauer ist Lehrstuhlinhaber für Biotechnologie und Biophysik am Biozentrum der Universität Würzburg und Vorstand des Rudolf-Virchow-Zentrum – Center for Integrative and Translational Bioimaging

Dr. Daniel Choquet leitet die Gruppe Dynamic Function of Synapses am Bordeaux Neurocampus der Universität Bordeaux

Kontakt

Prof. Dr. Markus Sauer (Biozentrum, Universität Würzburg)
Tel.: +49 931 31-88687, m.sauer@ uni-wuerzburg.de
Dr. Daniel Choquet (Bordeaux Neurocampus, Universität Bordeaux)
Tel.: +33 5 33 51 47 15, daniel.choquet@ u-bordeaux.fr
Dr. Judith Flurer (Pressestelle, Rudolf-Virchow-Zentrum)
Tel.: +49 (0)931 31 85822, judith.flurer@ virchow.uni-wuerzburg.de

 

Pressemitteilung Rudolf-Virchow-Center vom 19.11.2021

 

Neuer Wirkstoff gegen Herzinsuffizienz – Kristina Lorenz gewinnt Phoenix-Wissenschaftspreis

Würzburg und Dortmund, 18. November 2021. Wenn das Herz vermehrt belastet wird, etwa durch Sport oder durch Bluthochdruck, dann wächst es. Damit versucht es, seine Leistung auch bei höherer Belastung konstant zu halten. Tatsächlich kann dieses Wachstum die Leistungsfähigkeit des Herzens bis zu einem gewissen Grad verbessern. Ufert das Wachstum aber aus, dann sterben Herzmuskelzellen ab, das Herz vernarbt und wird schwächer. Eine chronische Herzinsuffizienz kann die Folge sein.

Dieser schädliche Prozess lässt sich experimentell durch einen Peptid-Wirkstoff hemmen. Das hat ein interdisziplinäres Team der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) und des Leibniz-Instituts für Analytische Wissenschaften – ISAS e.V. in Dortmund unter der Leitung von Professorin Kristina Lorenz gezeigt (Nature Communications, 2020).

Schädliche Proteinwirkung wird aufgehoben

Für diese Leistung bekam Kristina Lorenz, die an der JMU den Lehrstuhl für Pharmakologie und Toxikologie und am ISAS als wissenschaftliche Direktorin die Abteilung Translationale Forschung leitet, nun den mit 10.000 Euro dotierten Phoenix Pharmazie-Wissenschaftspreis in der Kategorie „Pharmakologie und Klinische Pharmazie“ verliehen. Pandemiebedingt wurde ihr der Preis im kleinen Rahmen am Lehrstuhl überreicht.

Jurymitglied Professor Peter Ruth begründet die Auszeichnung wie folgt: „Die Preiswürdigkeit dieser Forschung besteht darin, dass Professorin Lorenz die krankhafte Wirkung eines Signalproteins mit einem Peptid-Wirkstoff außer Kraft setzen konnte.“ Das Protein entfalte seine schädliche Wirkung bei Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck oder nach einem Herzinfarkt.

Die Preisträgerin treibt ihre Forschung an dem Peptid-Wirkstoff mit ihren Teams in Würzburg und Dortmund weiter voran: „Wir hoffen, dass wir damit die Basis für eine neue, nebenwirkungsärmere Therapie der Herzinsuffizienz legen können.“ Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass das Peptid womöglich auch bei Tumorkrankheiten und bestimmten genetischen Krankheiten eingesetzt werden kann.

Fakten zum Preis

Der Phoenix Pharmazie-Wissenschaftspreis wurde 1996 mit dem Ziel ins Leben gerufen, innovative und herausragende Forschungen im pharmazeutischen Bereich zu fördern. Verliehen wird der Preis von der PHOENIX group, einem Unternehmen des Pharmagroßhandels.

Weitere Informationen über die vier mit dem Pharmazie-Wissenschaftspreis ausgezeichneten Forscher und Forscherinnen stehen auf der Webseite der PHOENIX group. Dort ist auch ein Video von der Preisverleihung zu sehen. (https://www.phoenixgroup.eu/de/wissenschaftspreis)

Die preisgekrönte Publikation

Interference with ERK-dimerization at the nucleocytosolic interface targets pathological ERK1/2 signaling without cardiotoxic side-effects, Nature Communications 11, 1733 (2020)

 

Pressemitteilung der Universität Würzburg vom 18.11.2021

 

Neue Besuchsregelung am Uniklinikum Würzburg: ab 18. November 2021 gilt die 2G-Plus-Regel

Aufgrund der hohen Inzidenzen und der anspannten Lage auf den Intensivstationen gelten am Uniklinikum neue, strenge Besucherregelungen in Form der sogenannten 2G-Plus-Regelung.

Ab sofort sind daher am Uniklinikum Würzburg nur noch Besucher*Innen zugelassen, die zusätzlich zu einem gültigen Impf- oder Genesenen-Zertifikat einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen können. 
Hierfür ist ein negativer PCR-Test (≤ 48 Stunden) mit Testat oder eine negative Antigenschnelltestung (≤ 24 Stunden) mit Testat erforderlich - jeweils in deutscher oder englischer Sprache.

Weiterhin gelten folgenden Regelungen:

  • 1:1:1-Regelung: 1 Besucher an 1 Tag für maximal 1 Stunde
  • Besuchszeiten sind täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr, letzter Zutritt zum Klinikum um 17:30 Uhr, Ausnahmen sind nur in Absprache möglich.
  • Während des ganzen Aufenthalts im Klinikum sind FFP2-Masken zu tragen. 

Es wird für Einzelbereiche auch weiterhin gesonderte Regelungen geben, ausgenommen bleibt auch die Begleitung Sterbender.

Das Klinikum bittet darum, aus Rücksichtnahme auf die Patienten, Mitpatienten und die Beschäftigten auf den Stationen Besuche auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

Die gleichen Regelungen gelten ab sofort auch für Begleitpersonen von Patienten im Bereich der Ambulanzen/Polikliniken.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite www.ukw.de

Wir danken für Ihr Verständnis!