Unsere Personalvertretung
Aufgaben der Personalräte
Grundlage unserer Tätigkeit ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz. Zu den allgemeinen Aufgaben nach Artikel 69 zählen:
Beantragen von Maßnahmen
- Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, sowie
- Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen (die Schwerbehindertenvertretung ist vor einer Entscheidung zu hören) können durch den Personalrat beantragt werden
Durchführung von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen und Dienstvereinbarungen
Der Personalrat achtet darauf, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und eingehalten werden.
Entgegennehmen von Anträgen und Beschwerden
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten werden entgegen genommen. Sofern sie berechtigt erscheinen wird durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hingewirkt.
Förderung von Eingliederung
- Der Personalrat fördert die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen in die Dienststelle und sorgt für eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung (die Schwerbehindertenvertretung ist vor einer Entscheidung zu hören).
- Außerdem möchten wir die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle unterstützen und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten fördern.
Förderung der Gleichbehandlung
Sowohl bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, als auch beim beruflichen Fortkommen achten wir auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und beantragen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen
Zusätzlich spricht das BayPVG dem Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle zu. Einige seien hier genannt:
- Einstellungen und Eingruppierung.
- Versetzungen, Umsetzungen, Übertragung einer Tätigkeit, Kündigung.
- Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit.
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
- Arbeitszeitregelungen.
- Gestaltung beziehungsweise Umgestaltung von Arbeitsplätzen.
Wir freuen uns über ihre Anregungen und Kritik
Ihre Personalvertretung am BSzG