Informationen zur Ausbildung
Diätassistentinnen und Diätassistenten setzen wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen Ernährung und speziellen Diätetik in die Praxis um. Sie beraten und unterstützen Menschen, die sich gesund ernähren wollen, Menschen, die wegen einer Erkrankung einer besonderen Ernährung bedürfen oder Menschen, die unter den Folgen einer falschen Ernährungsweise leiden. In der beruflichen Tätigkeit liegt der Fokus der Arbeit auf Gesundheitsförderung und Prävention, Therapie und Rehabilitation. In der Ausbildung an der Berufsfachschule geht es beispielsweise um Fragen wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie er funktioniert, welchen Einfluss die Ernährung auf die Gesundheit eines Menschen hat, woraus Lebensmittel bestehen oder wie man eine Ernährungsberatung gestaltet und durchführt. Der Beruf Diätassistentin / Diätassistent zählt zu den bundesrechtlich geregelten, nichtärztlichen Heilberufen. Nur das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung berechtigt zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung.
Arbeitsfelder
Arbeitsmöglichkeiten für Diätassistentinnen und Diätassistenten bieten unter anderem Kliniken, Rehabilitationszentren, Wissenschaftliche Institutionen, Einrichtungen für Gemeinschaftsverpflegung, Mahlzeitendienste, Kurverwaltungen, Gesundheitszentren, Arztpraxen, Apotheken, Sozialstationen, Verbraucherberatungsstellen, die Lebensmittelindustrie oder der Wellness- und Fitnessbereich.
Ausbildungskosten und Ausbildungsvergütung
Die Ausbildung ist schulgeldfrei, Lernmittel werden gestellt. Seit dem 1. Januar 2019 gilt der neue Tarifvertrag der Länder auch für die Auszubildenden zum Diätassistenten / Diätassistentin, der eine entsprechende Vergütung nach diesem beinhaltet. Es können Kosten anfallen für nicht lernmittelfreie Bücher und für die Teilnahme an Exkursionen. Unterkunft und Verpflegung können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Unterrichtszeit
Die regelmäßige wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 40 Stunden (à 45 Min.).
Urlaub
Die Auszubildenden haben tariflichen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser kann in von der Schule vorgegebenen Zeiträumen innerhalb der regulären Schulferien in Anspruch genommen werden.