Infektionsprophylaxe

Insbesondere für Pflegekräfte, aber auch für alle anderen Mitarbeitenden mit direktem Patientenkontakt besteht eine erhöhte Infektionsgefahr. Sie müssen sich an einige wichtige Verhaltensregeln halten.

Entsprechend den Empfehlungen des Arbeitskreises für Krankenhaushygiene sind zum Schutz vor einer Kontamination des Pflegepersonals mit Blut, Serum und anderen Körperflüssigkeiten folgende Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe zu beachten:

  1. Bei Blutentnahmen und ähnlichen Arbeiten sind flüssigkeitsdichte Einweg-Handschuhe zu tragen.
  2. Wenn ein Kontakt oder eine Verschmutzung mit kontaminiertem Blut zu erwarten ist, sollte ein flüssigkeitsdichter Kittel beziehungsweise eine entsprechende Operationskleidung (mehrschichtig) getragen werden.
  3. Kanülen und spitze Gegenstände dürfen nach Gebrauch nur in stich- und bruchfesten Behältern abgelegt werden, die als infektiöses Material zu entsorgen sind.
  4. Gesichtsmasken, die Mund und Nase verdecken sowie Schutzbrillen sind immer dann zu verwenden, wenn mit Aerosolen zu rechnen ist (zum Beispiel tracheales Absaugen, zahnärztliche Eingriffe).
  5. Laboratoriumsproben von bekannten und verdächtigen HIV-, Hepatitis- und Tuberkulose-Patientinnen und -Patienten sind zusätzlich deutlich zu kennzeichnen. Bei Kontaktrisiken muss auch das Laborpersonal Handschuhe tragen. Untersuchungsmaterialien dürfen nie mit dem Mund pipettiert werden.
  6. Bevor eine mechanische Reinigung von Instrumenten durchgeführt wird, sollte stets ein thermisches Desinfektionsverfahren (10 Minuten bei 93°C) mit gleichzeitiger Reinigung im geschlossenen System erfolgen.
  7. Für die Händedesinfektion werden Präparate auf Alkoholbasis (70 bis 80 Prozent) empfohlen. Die Flächendesinfektion sollte mit aldehydischen Präparaten durchgeführt werden.
  8. Jedes Operationsteam ist vor einem Eingriff an HIV-positiven Patienten und Patientinnen auf das erhöhte Risiko hinzuweisen. HIV-positive Patientinnen und Patienten sollten zweckmäßig am Ende des Operationsprogrammes eingeplant werden.
  9. Verletzungen des Personals mit Blutkontakt, insbesondere durch HIV-kontaminierte Instrumente, sollten sowohl der Verwaltung als auch der Betriebsärztlichen Untersuchungsstelle gemeldet werden. Es werden dann eine sofortige Untersuchung auf HIV-Antikörper sowie weitere Kontrollen nach drei, sechs und zwölf Monaten durchgeführt. Weitere Informationen zum Thema Stichverletzungen
  10. Im Mutterschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass Frauen im gebärfähigen Alter bei Umgang mit infektiösem Material oder Tätigkeit in Infektionseinheiten einen Impfschutz gegen folgende Krankheiten haben sollten: Hepatitis B und A, Röteln, Tetanus, Mumps, Windpocken und Keuchhusten.

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