Illustrationsbild Netzwerk Hoffnung

Häufige Fragen

Sie haben eine Frage rund um Typisierung, Registrierung und Stammzellspende? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Ich bin bei NETZWERK HOFFNUNG registriert. Wie kann ich Änderungen meiner Kontaktdaten melden?

Wenn sich Ihre Telefonnummer oder Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie uns unbedingt auf dem Laufenden halten. Am besten schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen uns an oder nutzen unser Online-Formular.

Kann ich mich nur für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten registrieren lassen?

Eine Registrierung nur für bestimmte Patientinnen oder Patienten ist nicht möglich. Eine Aufnahme in NETZWERK HOFFNUNG bedeutet immer, dass man grundsätzlich bereit ist, für jeden Menschen weltweit zu spenden. 

Kann ich erfahren, für wen ich gespendet habe?

Üblicherweise erfährt man als Spenderin oder Spender nicht, für wen man gespendet hat. Auch die Patientinnen und Patienten erfahren nicht, woher ihre Stammzellspende stammt. Das ist wichtig, damit durch die Spende keine persönlichen Abhängigkeiten entstehen.

In Ausnahmefällen ist es allerdings trotzdem möglich, dass sich Spenderin oder Spender und Patientin oder Patient kennenlernen. Voraussetzung hierfür ist, dass beide dies ausdrücklich wünschen und die Transplantation mehr als zwei Jahre zurückliegt.

Kann ich selbst bestimmen, ob bei mir als Spenderin oder Spender eine Knochenmarkentnahme aus dem Beckenkamm oder eine periphere Stammzellsammlung durchgeführt wird?

Die weitaus häufigste Form der Spende in Deutschland stellt heute die periphere Stammzellsammlung dar. In seltenen Fällen gibt es jedoch medizinische Gründe, warum eine Knochenmarkentnahme aus dem Beckenkamm besser wäre. Im Falle einer Spende wird man Ihnen die für Sie beziehungsweise die Patientin oder den Patienten günstigere Art vorschlagen. Selbstverständlich haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen die eine oder die andere Spendenform abzulehnen.

Erfolgt vor der Spende ein Gesundheits-Check-up?

Vor der Spende erfolgt ein ausführlicher Gesundheits-Check-up mit Bestimmung von Blutwerten, EKG, ärztlicher Untersuchung und so weiter. Zum einen will man damit ausschließen, dass die Spende ein gesundheitlich unverhältnismäßig hohes Risiko für die Spenderin oder den Spender darstellt. Zum anderen will man aber auch verhindern, dass eventuelle Erkrankungen übertragen werden.

Gibt es nach der Stammzellspende eine Nachuntersuchung?

Ja. Alle Spenderinnen und Spender werden von NETZWERK HOFFNUNG nach der Spende für einen Zeitraum von zehn Jahren regelmäßig kontaktiert und nach Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen befragt.

Werde ich bei der Spende psychologisch betreut?

Manche Spenderinnen und Spender wünschen vor, während oder nach der Spende psychologische Betreuung. Selbstverständlich richten wir uns bei NETZWERK HOFFNUNG danach und stellen eine psychologische Betreuung zur Verfügung, wenn sie gewünscht wird.

Bin ich als Stammzellspenderin oder -spender versichert?

Personen, welche sich bei einer Typisierungsaktion als Stammzellspender registrieren lassen, sind durch eine allgemeine Unfallversicherung gegen Körper- und Gesundheitsschädigungen im Zusammenhang mit der Typisierung versichert. Das gilt auch für die Stammzellspende selbst. (Details siehe SGB VII, § 2 Abs. 1 Nr. 13.) Sachschäden sind vom gesetzlichen Unfallversicherungs-Schutz nicht umfasst.

Im Falle einer Stammzellspende wird für Sie von NETZWERK HOFFNUNG zusätzlich eine Unfallversicherung mit Risikolebensversicherung und Invaliditätsversicherung abgeschlossen.

Kann ich von der Registrierung jederzeit zurücktreten?

Selbstverständlich kann man eine Registrierung jederzeit ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Ihre Daten werden dann aus der Datei von NETZWERK HOFFNUNG gelöscht.

Gibt es für eine Stammzellspende Geld?

Nein. Grundsätzlich erfolgt die Stammzellspende unentgeltlich. Allerdings erhalten Sie von NETZWERK HOFFNUNG entstehende Kosten erstattet, welche im Rahmen der Stammzellspende anfallen – zum Beispiel Fahrtkosten oder Übernachtungskosten.

Warum zahlen die Krankenkassen die Typisierung nicht?

Krankenkassen dürfen entsprechend dem Sozialgesetzbuch nur dann für Kosten aufkommen, wenn ihre Mitglieder als Patientinnen oder Patienten betroffen sind. Wenn man sich typisieren lässt, weiß man natürlich nicht, für wen beziehungsweise ob man überhaupt später einmal spenden wird. Daher können die Krankenkassen nicht für die Kosten der Typisierung aufkommen.

Ich bin schon in einer anderen Datei registriert. Soll ich mich nochmals bei NETZWERK HOFFNUNG registrieren lassen?

Nein, das hat keinen Sinn. Wenn Sie schon bei einer anderen Datei registriert sind, wurden Ihre Gewebedaten bereits an das Zentrale Knochenmarkregister Deutschland (ZKRD) gemeldet und Sie sind dort schon registriert.

Wie werden meine Daten geschützt?

Wenn Sie sich bei NETZWERK HOFFNUNG registrieren lassen, werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Mit diesen gehen wir äußerst sorgsam um – denn Datenschutz und Datensicherheit sind uns ein wichtiges Anliegen. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserem Info-Flyer.

Sie haben noch Fragen?

Bei weiteren Fragen und Anregungen schicken sie uns einfach eine Nachricht – wir beantworten Ihre Fragen gerne:

E-Mail: netzwerk-hoffnung@ ukw.de

Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Öffnungszeiten für Stammzellspender

Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag
09:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag
09:15 Uhr bis 16:00 Uhr

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+49 931 201-31325

 

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