Lebendnierenspende als Alternative

Organe können nicht nur von verstorbenen Spenderinnen und Spendern entnommen, sondern auch von lebenden Menschen auf Kranke übertragen werden. Dies bezeichnet man dann als  Lebendspende. Sowohl Nieren als auch Teile von Lebern können so transplantiert werden.

Wer darf eine Lebendspende machen?

Der Gesetzgeber hat die Lebendnierenspende in Deutschland sehr genau im Transplantationsgesetz festgelegt. Nur Personen, die dem Empfänger sehr nahe stehen, dürfen spenden. Dabei handelt es sich etwa um Verwandte ersten und zweiten Grades wie etwa Eltern und Geschwister oder auch Ehegatten, Lebenspartner und sehr enge Freunde. Die Lebendnierenspende muss beidseits freiwillig und ohne jede finanzielle Gegenleistung erfolgen. Um dies zu überprüfen und damit einen Missbrauch der Organspende oder Organhandel zu verhindern, wird jede Lebendspende im Vorfeld durch eine unabhängige Gutachterkommission geprüft.

Medizinische Ausschlusskriterien

Die potentielle Spenderin oder der potentielle Spender wird vorher ausführlich untersucht, ob körperliche oder psychische Erkrankungen gegen eine Lebendspende sprechen. Zum Beispiel dürfen keine Herz- oder Lungenerkrankungen vorliegen, die das Operationsrisiko erhöhen. Der Blutdruck sollte im Normbereich liegen, eine Zuckererkrankung, ein sogenannter Diabetes, müssen ausgeschlossen und die Nierenfunktion altersentsprechend gut sein.

Blutgruppenverträglichkeit

Unter bestimmten Umständen kann auch über die Blutgruppengrenze hinweg transplantiert werden. Auch wenn das Verfahren aufwändiger ist und mehr Vorbereitung benötigt, unterscheiden sich die Endresultate nicht. Blutgruppenunverträglichkeit ist deshalb nicht von vornherein ein Grund, um auf eine Lebendnierenspende zu verzichten.

Risiken für die Spenderin oder den Spender

Wie bei jeder anderen Operation können auch bei einer Lebendnierenspende Komplikationen auftreten. Selten kommt es im Rahmen der Operation zu Nachblutungen, Infektionen, Beinvenenthrombosen und Lungenembolien. Das Risiko, nach einer Lebendnierenspende selbst nierenkrank oder gar dialysepflichtig zu werden, ist im Vergleich zur gesunden Bevölkerung leicht erhöht. Umso wichtiger ist es, Erkrankungen, welche die verbliebene Niere schädigen können, schnell zu entdecken und konsequent zu therapieren. Dazu zählen etwa hoher Blutdruck, Diabetes, ein Nierentumor oder auch eine andere, neu diagnostizierte Nierenerkrankung. Deshalb werden in unserem Zentrum diesbezüglich alle Lebendnierenspenderinnen und -spender jährlich genauestens nachuntersucht.


Ansprechpersonen

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Sandra Böttcher

Administration des Nierentransplantationsprogramms

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Romana Ziegler

Peritonealdialyse Schwester - Administration des Nierentransplantationsprogramms

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Prof. Dr. med.
Kai Lopau

Leiter des Nieren-Transplantationsprogramms

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Porträt Lock

PD Dr. med.
Johan Lock, FEBS

Chirurgische Leitung

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