Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS)

Wenn das Obstruktive Schlafapnoe-Syndrom durch Maskenbeatmung nicht zufriedenstellend behandelt werden kann, kann eine Operation als Alternative infrage kommen. 

Was versteht man unter dem Obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS)?

Beim Obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom kommt es während des Schlafs durch das Erschlaffen muskulärer Strukturen im Rachenraum zur teilweisen oder vollständigen Verlegung der oberen Atemwege. Die Folge sind wiederholte Atemaussetzer mit Abfall der Sauerstoffkonzentration im Blut. Der Körper reagiert darauf mit einer Weckreaktion, sodass die Betroffenen immer wieder in ihrem Schlaf gestört werden. Dieser nicht erholsame Schlaf führt zu einer vermehrten Tagesmüdigkeit mit Einschlafneigung sowie einer Einschränkung der geistigen und körperlichen Belastbarkeit.

Wie wird das Obstruktive Schlafapnoe-Syndrom diagnostiziert und therapiert?

Die Diagnostik und Therapie der obstruktiven Schlafapnoe erfolgt in der Regel durch spezialisierte Schlafmedizinerinnen und Schlafmediziner. In einem speziellen Schlaflabor werden unter anderem Anzahl, Dauer und Ausmaß der nächtlichen Atemaussetzer aufgezeichnet und daraus der Schweregrad der Schlafapnoe ermittelt.

Die Therapie erfolgt individuell nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin (DGSM). Neben allgemeinen Maßnahmen wie Gewichtsreduktion oder Lebensstiländerung besteht die nicht operative Standardtherapie in einer Maskentherapie (CPAP-Maske). Dabei werden die Atemwege durch die zugeführte Luft offengehalten. Daneben gibt es weitere Therapiekonzepte wie Unterkiefer-Protrusionsschienen oder die operative Implantation von Zungenschrittmachern. 

Wann ist eine Operation bei Schlafapnoe sinnvoll?

In manchen Fällen kommt es zu einer Unverträglichkeit der CPAP-Behandlung in Form von Druckschmerz, Mundtrockenheit oder ähnlichem, welche eine Fortführung der Therapie für die Patientinnen und Patienten unvorstellbar macht.

In diesen Fällen oder falls eine Fehllage der Kiefer vorliegt, kann eine Operation zur Vorverlagerung von Ober- und Unterkiefer eine Option sein. Ziel dieser Therapie ist die dauerhafte Erweiterung der oberen Atemwege und Straffung der muskulären Strukturen.

Behandlungsablauf und Operationsvorbereitung

Sollten Sie sich für eine Operation zur Behandlung der Obstruktiven Schlafapnoe interessieren, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in unserer Spezialsprechstunde. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle bisherigen Behandlungsunterlagen mit, insbesondere die Ergebnisse von bereits durchgeführten Schlaflabor-Untersuchungen (Polysomnographie).

In manchen Fällen ist es sinnvoll, im Vorfeld eine kieferorthopädische Therapie mit Ausformung der Zahnbögen durchzuführen, um dauerhaft ein stabiles Ergebnis für Sie zu gewährleisten. Ob dies auch in Ihrem Fall notwendig ist, werden wir mit Ihnen im Rahmen Ihres Beratungstermins besprechen.

Die Therapie muss im Vorfeld durch die gesetzlichen Krankenkassen bewilligt werden. Auch Privatpatientinnen und Privatpatienten empfehlen wir, sich eine Kostenzusage für die Behandlung einzuholen. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme verweigern, so müssten Sie die Behandlungskosten persönlich tragen. Hierfür würden wir Ihnen gegebenenfalls vorab einen ausführlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen.

Schlafapnoe-Operation und Nachbehandlung

Die Operation, über deren Ablauf wir Sie ausführlich informieren und aufklären, wird in Vollnarkose unter stationären Bedingungen durchgeführt. Nach dem Eingriff kann der Mund rasch wieder geöffnet werden. Sprechen und Essen von weicher Kost sind nach der Operation zeitnah möglich, jedoch aufgrund der auftretenden Schwellung und der notwendigen Ruhigstellung der Kiefer eingeschränkt.

Der Klinikaufenthalt beträgt in der Regel vier bis fünf Tage. Der Kieferknochen ist nach etwa sechs bis acht Wochen wieder vollständig verknöchert und voll belastbar. In dieser Zeit sollten Sie vorzugsweise weichere Kost wie Nudeln, Reis, weiches Fleisch und Fisch zu sich nehmen. Stärkere Kaubelastungen der Kiefer sollten Sie vermeiden. Nach diesem Intervall ist aus chirurgischer Sicht das Essen und Kauen sowie die Aufnahme aller Aktivitäten wie zum Beispiel Sport einschließlich Kontaktsportarten wieder uneingeschränkt möglich.

Nach sechs bis neun Monaten empfehlen wir eine Metallentfernung durchzuführen, welche in der Regel einen eintägigen stationären Aufenthalt erfordert.

Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstagnachmittag nur nach Terminvereinbarung

Spezialsprechstunden siehe Ambulante Behandlung

Telefon

Direktor
Prof. Dr. Dr. Alexander Kübler

Sekretariat
Beate Karl
+49 931 201-72720

 

Befundanforderungen

Telefon: +49 931 201-74854

E-Mail

mkg@ ukw.de

Fax

+49 931 201-72700


Anschrift

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums | Pleicherwall 2 | 97070 Würzburg | Deutschland