FAQ - Häufige Fragen

Manche Fragen kommen immer wieder. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ansonsten zögern Sie nicht, auf uns zuzugehen. Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort!

Vor der kieferorthopädischen Behandlung

Was ist eine Fachzahnärztin oder ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde beziehungsweise Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie darf sich nur nennen, wer nach dem Zahnmedizinstudium und einem allgemeinzahnärztlichen Jahr eine vierjährige Weiterbildung an einer Universitätsklinik oder in einer weiterbildungsberechtigen Praxis absolviert hat. Begleitend sind 1200 Stunden Theorieausbildung an einer Universität Pflicht. Schließlich wird die Fachzahnarztprüfung an der Zahnärztekammer abgelegt.

Nicht vergleichbar mit der Fachzahnarztbezeichnung ist der Master of Science für Kieferorthopädie. Diese Fortbildung wird nur nebenberuflich durchlaufen und findet nicht an einer weiterbildungsberechtigten Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie statt. Auch der Umfang der theoretischen Ausbildung ist deutlich geringer. Den Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie kann sogar jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ohne besondere Ausbildung oder Prüfung führen.

Wann sollte ich mich oder mein Kind bei der Kieferorthopädin oder beim Kieferorthopäden vorstellen?

Grundsätzlich immer, wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt, Ihre Logopädin oder Ihr Logopäde dies empfiehlt. Selbstverständlich dürfen Sie auch selbstständig eine kieferorthopädische Beratung vereinbaren, wenn Sie mit der Zahn- oder Kieferstellung unzufrieden sind. Damit Sie den richtigen Zeitpunkt für die Behandlung nicht verpassen, empfiehlt es sich, regelmäßig zur zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Vorsorge zu gehen.

Wann sollte mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?

Der optimale Behandlungsbeginn im Kindes- und Jugendalter hängt von der Art der Zahn- und Kieferfehlstellung ab. Eine kieferorthopädische Korrektur von Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter ist grundsätzlich in jedem Alter möglich.

Gibt es eine Altersgrenze für eine kieferorthopädische Behandlung?

Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters. Von der Frühbehandlung im Kindesalter über die „reguläre“ kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen bis zur Behandlung Erwachsener gibt es zahlreiche Behandlungsoptionen. Selbst im hohen Lebensalter lassen sich Zahnfehlstellungen korrigieren. Die einzigen Voraussetzungen sind eine ausreichende Mundhygiene, ein gesunder Zahnhalteapparat und eine gute Mitarbeit und Motivation.

Welche Fehlstellungen können im Erwachsenalter noch korrigiert werden?

Zahnfehlstellungen lassen sich bei Erwachsenen kieferorthopädisch korrigieren, vorausgesetzt, Zähne und Kieferknochen sind gesund. Da das Körperwachstum abgeschlossen ist, gilt dies jedoch nicht für Kieferfehlstellungen. Fehlerhafte Biss-Situationen können aber auch durch Zahnbewegungen ausgeglichen werden, oder in ausgeprägten Fällen mit Hilfe operativer Maßnahmen.

Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?

In der Regel erhalten Sie oder Ihr Kind bei uns einen Beratungstermin innerhalb von drei Wochen.

Brauche ich eine Überweisung?

Sie brauchen für die kieferorthopädische Beratung keine Überweisung. Es ist jedoch hilfreich, wenn Ihre Hauszahnärztin oder Ihren Hauszahnarzt unser Überweisungsformular ausfüllt, besonders dann, wenn sie oder er Ihnen eine Weiterbehandlung an unserer Poliklinik empfohlen hat. Was Sie bei Ihrem ersten Besuch bei uns sonst noch brauchen, steht in unserer Checkliste.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen?

Im Durchschnitt dauert es bei Jugendlichen etwa vier Jahre, bis die Fehlstellung korrigiert ist und sich das Ergebnis stabilisiert hat. Die eigentliche aktive Behandlung dauert etwa drei Jahre, die Stabilisierungsphase etwa ein Jahr.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

Die Behandlung dauert, abhängig von den individuellen Gegebenheiten, erfahrungsgemäß zwischen drei Monaten und zwei bis drei Jahren.

Können Raucherinnen und Raucher kieferorthopädisch behandelt werden?

Werden im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung Zähne bewegt, kann es durch das Rauchen zu ausgeprägten Entzündungen des Zahnhalteapparats mit erhöhtem Risiko für Knochenabbau und Zahnverlust kommen. Daher führen wir eine kieferorthopädische Behandlung erst durch, wenn die Patientin oder der Patient mit dem Rauchen aufgehört hat.

Lassen sich Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter verhindern?

Ja, teilweise. Halbjährliche zahnärztliche Kontrolltermine helfen, Risikofaktoren für unerwünschte Zahnwanderungen frühzeitig zu identifizieren. Aber auch optimale häusliche Mundhygiene, regelmäßige professionelle Zahnreinigungen sowie die richtige Position der Zähne im Knochen, eine korrekte Abstützung der Zähne zueinander und eine gesunde Verzahnung zwischen Ober- und Unterkiefer spielen eine wichtige Rolle.

Was bedeutet KIG?

KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Hierbei handelt es sich um das System der gesetzlichen Krankenkassen zur Beurteilung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Es handelt sich um eine Tabelle mit fünf Behandlungsgraden. Ab Grad 3 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn sie vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, wie schwer die Fehlstellung ist und ob die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zum Thema Kosten und Kostenübernahme.

Während der kieferorthopädischen Behandlung

Wie häufig muss ich zur Kontrolle kommen?

Bei herausnehmbaren Spangen müssen Sie in der Regel alle sechs bis acht Wochen, bei festsitzenden alle drei bis vier Wochen zur Kontrolle kommen. In der Stabilisierungsphase beträgt das Kontrollintervall meist acht bis zwölf Wochen. Bei Problemen mit der Zahnspange vereinbaren Sie bitte umgehend einen Reparatur- oder Notfalltermin.

Was tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Es kann immer mal vorkommen, dass man zum vereinbarten Termin verhindert ist. Rufen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend an, damit wir Ihren Termin anderweitig vergeben und mit Ihnen einen neuen Termin vereinbaren können.

Was, wenn ich einen Behandlungstermin versäumt habe?

Regelmäßige Kontrollen sind wesentlich für den Behandlungserfolg. Haben Sie einen Termin versäumt, machen Sie bitte zeitnah in unserer Poliklinik einen neuen aus. Ansonsten kann sich die Behandlung in die Länge ziehen, schlimmstenfalls kann es zu unerwünschten Zahnbewegungen und Kieferfehlstellungen kommen. Generell bitten wir Sie, Termine abzusagen, wenn Sie verhindert sind, damit wir diese anderweitig vergeben können.

Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung trotzdem zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt?

Selbstverständlich bleibt auch während der kieferorthopädischen Behandlung die zahnärztliche Betreuung in den Händen Ihrer Hauszahnärztin oder Ihres Hauszahnarztes. Ihre regelmäßigen Termine dort sollten Sie wie gewohnt wahrnehmen.

Ist die Entfernung von Milchzähnen unbedenklich?

Manchmal müssen Milchzähne zugunsten des Durchbruchs von bleibenden Zähnen oder auch wegen Karies oder einer Entzündung frühzeitig entfernt werden. Eine solche Behandlung sollte immer kieferorthopädisch überwacht werden, um sicherzustellen, dass die durchbrechenden bleibenden Zähne trotzdem genug Platz haben. Bei Bedarf kann eine Lückenhalterplatte oder eine aktive Platte eingesetzt werden.

Entfernung bleibender Zähne – muss das sein?

Auch in der modernen Kieferorthopädie ist die Entfernung von bleibenden Zähnen in bestimmten Situationen sinnvoll. Dies kann der Fall sein, wenn die Zähne zu groß für den Kiefer sind, sodass sie nicht achsengerecht und stabil auf dem Zahnbogen positioniert werden können. Auch zur Korrektur von Kieferfehlstellungen kann es notwendig sein, bleibende Zähne zu entfernen. Bevor wir dazu raten, prüfen wir aber in jedem Fall sorgfältig, ob es Alternativen gibt.

Welche Behandlungstechniken und -geräte kommen zum Einsatz?

Wir bieten in unserer Poliklinik für Kieferorthopädie ein breites Spektrum an Behandlungstechniken und -geräten an. Die herausnehmbaren Apparaturen werden individuell im eigenen Labor aus hochwertigen, hypoallergenen Materialien angefertigt, in den verschiedensten Farben und auf Wunsch mit eingelegten Motiven. Für die festen Zahnspangen nutzen wir modernste Systeme aus hochqualitativen Materialien. Auch ästhetische Lösungen wie Keramikbrackets oder Lingualapparaturen sind möglich. Daneben verwenden wir festsitzende mitarbeitsunabhängige Apparaturen.

Welche Zahnspange ist besser: lose oder festsitzend?

Lose und festsitzende Zahnspange haben unterschiedliche Anwendungsgebiete. Erst nach eingehender Untersuchung kann entschieden werden, welche Art von Zahnspange für Sie oder Ihr Kind am besten geeignet ist. Im Jugendalter ist es zudem häufig sinnvoll, beide Spangenarten nacheinander einzusetzen.

Kann man sich aussuchen, ob man eine herausnehmbare oder feste Zahnspange tragen möchte?

Das ist meist nicht möglich, denn beide Zahnspangenarten werden für verschiedene Therapieziele genutzt. Mit herausnehmbaren Zahnspangen  wird vor allem das Kieferwachstum beeinflusst, mit festen Zahnspangen werden insbesondere Zahnfehlstellungen behandelt.

Zahnspange trotz Implantats – geht das?

Grundsätzlich ist es am besten, vor einer geplanten Implantation abzuklären, ob eine vorbereitende kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist. Ist das Implantat gesetzt, kann es während der kieferorthopädischen Behandlung nicht mehr bewegt werden. Unter Umständen ist dann auch die Bewegung der Nachbarzähne nur begrenzt möglich. Wenn es nicht erforderlich ist, den Implantatzahn zu bewegen, kann eine kieferorthopädische Behandlung jedoch in der Regel problemlos durchgeführt werden, sowohl mit Alignern als auch mit festen Zahnspangen.

Gibt es unauffällige Behandlungsmethoden für Erwachsene?

Erwachsene haben häufig hohe Anforderungen hinsichtlich Ästhetik, Sprechen und Kauen. Durch ein graziles Apparaturdesign, moderne Materialien und Techniken können wir diesen Anforderungen heute weitestgehend gerecht werden, zum Beispiel mit zahnfarbenen Brackets, Alignern oder Lingualtechnik.

Wie verändert eine feste Spange den Alltag?

Zu Beginn einer Behandlung, beziehungsweise wenn neue Bögen in die Brackets eingesetzt werden, können Spannungen oder auch leichtere Schmerzen auftreten, die im Allgemeinen aber nach ein bis zwei Tagen wieder abklingen. Durch enorme Fortschritte bei den Materialien stehen uns heutzutage Bögen zur Verfügung, die nur geringe Kräfte ausüben und meist sehr gut von akzeptiert werden. Eine festsitzende Zahnspange bedeutet eine Erschwernis bei der Zahnpflege, da gewisse Zahnstellen schwerer zugänglich sind. Zahnseide und Interdentalbürstchen sind eine tägliche Pflicht, da viele Stellen zwischen Zahn und Draht mit der Zahnbürste nicht optimal gereinigt werden können.

Schadet eine festsitzende Zahnspange den Zähnen?

Die feste Zahnspange selbst schadet den Zähnen nicht. Nur die Zahnbeläge, die sich um die Brackets, Bänder und Drähte herum ansetzen, können bei schlechter Mundhygiene Entkalkungen des Zahnschmelzes verursachen und schließlich zu Karies führen. Deshalb ist es während der Dauer der festsitzenden Behandlung besonders wichtig, die Zähne sorgfältig zu reinigen und viertel- oder halbjährlich professionelle Zahnreinigungen durchführen zu lassen. Eine Versiegelung des Bracketumfelds kann zusätzlich schützen.

Kann unter den Brackets Karies entstehen?

Das ist nahezu ausgeschlossen, da die Brackets fest auf die Zahnoberfläche aufgeklebt werden. Der Zahnschmelz ist unterhalb des Brackets vollständig abgedeckt und kann somit nicht von Belägen besiedelt werden. Bei den Terminen in der Poliklinik prüfen wir, ob die Brackets noch fest sind und kleben sie gegebenenfalls neu auf die Zähne.

Gibt es Allergien oder Materialunverträglichkeiten durch Zahnspangen?

Bei zeitgemäßen kieferorthopädischen Materialien und Geräten sind Allergien oder Materialunverträglichkeiten extrem selten. Selbst bei allergologisch festgestellter Unverträglichkeit gegen bestimmte Materialien wie beispielsweise Nickel reagiert die Mundschleimhaut in der Regel unempfindlich. Dennoch sollten Sie uns vor Behandlungsbeginn über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten informieren, damit wir bei Bedarf eine Testung durchführen und Alternativen prüfen können. Informieren Sie uns bitte im Vorfeld über eine Latex-Unverträglichkeit. Dann verwenden wir bei der Behandlung latexfreie Handschuhe und Gummizüge.

Wie verhalte ich mich im Notfall?

Falls ein Defekt an der kieferorthopädischen Apparatur oder ungewöhnliche Schmerzen, beispielsweise durch piksende Drähte, auftreten, sollten Sie sich auf jeden Fall mit uns telefonisch in Verbindung setzen und zeitnah einen Notfall-Termin vereinbaren. Bitte kommen Sie möglichst nicht unangemeldet bei uns vorbei, da Sie sonst mit längerer Wartezeit rechnen müssen. Beachten Sie auch unsere SOS-Notfalltipps.

Am Ende und nach der kieferorthopädischen Behandlung

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen?

Eine kieferorthopädische Behandlung besteht in der Regel aus einer aktiven Phase und einer Retentionsphase, in der das Behandlungsergebnis stabilisiert wird. Meist muss für etwa ein Jahr ein herausnehmbares Retentionsgerät getragen werden, welches regelmäßig kontrolliert wird. Erst dann ist die Behandlung endgültig abgeschlossen.

Können sich die Zähne nach einer abgeschlossenen Behandlung wieder verschieben?

Leider ja: Faktoren wie Restwachstum, schädliche Angewohnheiten wie Bleistiftkauen oder noch vorhandene Fehlfunktionen können dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben. Je ausgeprägter die Zahnfehlstellungen zu Beginn der Behandlung waren, desto eher neigen die Zähne dazu, in ihre ursprüngliche Position zurückzukehren. Retentionsgeräte oder ein festsitzender Retainer können dies jedoch verhindern.

Wie geht es nach der kieferorthopädischen Behandlung weiter?

Wenn Ihre Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wurde, erhalten Sie nach Abschluss die Eigenanteile von Ihrer Krankenkasse zurück. Dazu müssen Sie selbst keinen Antrag stellen. Ihre Krankenkasse wird sich bei Ihnen melden, nachdem diese von uns eine Abschlussmeldung erhalten hat.

Mit dem Abschluss der Behandlung enden auch die regelmäßigen Kontrolltermine. Trotzdem ist es uns auch nach offizieller Beendigung der kieferorthopädischen Behandlung ein großes Anliegen, dass das Behandlungsergebnis stabil bleibt. Daher bieten wir unseren Patientinnen und Patienten in einem Recall-System jährliche Nachuntersuchungstermine an.

Klinikleitung

Portraitfoto von Prof. Dr. med. dent. Angelika Stellzig-Eisenhauer

Prof. Dr. med. dent.
Angelika Stellzig-Eisenhauer

Direktorin der Poliklinik für Kieferorthopädie

Sprechzeiten, Kontakt

Poliklinik

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:15 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: +49 931 201-73360
Telefax: +49 931 201-73366
E-Mail: kfo@ ukw.de

Privatambulanz

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:15 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: +49 931 201-73330
Telefax: +49 931 201-73300
E-Mail: kfo-privat@ ukw.de

Sekretariat Prof. Dr. A. Stellzig-Eisenhauer

Bettina Kemmer
Telefon: +49 931 201-73320
Telefax: +49 931 201-73300
E-Mail: kemmer_b@ ukw.de


Anschrift

Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums Würzburg | Pleicherwall 2 | 97070 Würzburg | Deutschland

schließen