• Illustrationsbild Implantierbare Hörsysteme
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Cochlea-Implantate: Für wen sie infrage kommen

Konventionelle Hörgeräte und implantierbare Hörsysteme verstärken den Schall und können daher die Hörsituation nur dann verbessern, wenn im Innenohr noch funktionsfähige Hör-Sinneszellen, die sogenannten "Haarzellen" vorhanden sind. Das Cochlea-Implantat dagegen umgeht die Sinneszellen, indem es deren Funktion ersetzt und den Hörnerv direkt aktiviert. Cochlea-Implantate sind deshalb immer dann sinnvoll, wenn die Haarzellen entsprechend geschädigt sind und mit einer anderen Versorgung das Sprachverstehen nicht gewährleistet werden kann.

Es gibt mehrere Gruppen von Patientinnen und Patienten, die von einem Cochlea-Implantat profitieren können.

Kinder, die hochgradig schwerhörig oder taub geboren wurden

Bei Kindern, die hochgradig schwerhörig oder taub geboren wurden, reicht das Hörvermögen auch mit Hörgeräten nicht aus, um die Lautsprache wahrzunehmen und die Muttersprache zu erlernen. Unser Ziel ist daher die Versorgung im ersten Lebensjahr. Für diese Kinder haben wir ein spezielles, auf sie zugeschnittenes Programm entwickelt.

Bei einer Implantation bis zum 18. Lebensmonat durchlaufen viele dieser Kinder nach zwei bis drei Jahren eine nahezu normale Sprachentwicklung. Häufig können sie eine Regelschule besuchen. Jedoch ist dafür nicht nur die Implantation notwendig – sondern auch die gezielte Hör-Rehabilitation, die weitere Förderung des Kindes sowie die Unterstützung und Anleitung der Eltern.

Erwachsene und Kinder, deren Gehör zunehmend schlechter wird

Die zweite Gruppe, die von Cochlea-Implantaten profitiert, sind Erwachsene und Kinder, welche normalhörend oder leicht- bis mittelgradig schwerhörig geboren wurden und über die Lebenszeit zunehmend schlechter hören oder ertauben, zum Beispiel infolge von Hörstürzen.

Diese Menschen haben in der Regel die Lautsprache schon erworben und erleben eine zunehmende Einschränkung in der Kommunikation mit anderen. Wenn bei ihnen Hörgeräte oder implantierbare Hörsysteme nicht mehr ausreichen, kann das Cochlea-Implantat die Lösung sein.

Nach der Implantation und der erfolgreichen Rehabilitation ist das Sprachverstehen so verbessert, dass die Kommunikation mit den Mitmenschen weitestgehend gelingt. Die meisten CI-Trägerinnen und -Träger nehmen daher wieder am gesellschaftlichen Leben teil, viele können auch wieder ein Telefon nutzen.

Erwachsene und Jugendliche, die taub geboren und nicht als Kind mit einem CI versorgt wurden

Die dritte Gruppe, die von einem Cochlea-Implantat profitiert, sind Erwachsene oder Jugendliche, welche taub geboren und nicht als Kinder mit einem Cochlea-Implantat versorgt worden sind.

Bei dieser Gruppe ist der Erfolg der Cochlea-Implantation für die Sprachwahrnehmung schwierig vorauszusagen und hängt stark von ihrer Lautsprachfähigkeit ab. Eine Implantation wird hier nur im Einzelfall empfohlen. Häufig kann eine Wahrnehmung von Geräuschen und damit eine Orientierung im Alltag erreicht werden. Im Einzelfall kann nach einem sehr intensiven Hörtraining auch Sprache wahrgenommen werden.

Menschen mit einseitiger Ertaubung

Die vierte Gruppe, die von Cochlea-Implantaten profitiert, sind Menschen mit normaler Hörfähigkeit auf dem einen und einer Ertaubung oder einer hochgradigen Schwerhörigkeit auf dem anderen Ohr.

Diese Gruppe wird in der Fachsprache "single sided deaf", also einseitig taub genannt. Häufig sind Hörstürze oder Unfälle die Ursache für eine plötzliche Ertaubung. Andererseits gibt es auch Patientinnen und Patienten, die noch nie beidseitig gehört haben und nun im fortgeschrittenen Lebensalter von einem Cochlea-Implantat profitieren möchten. Die Erfolgsaussichten für ein verbessertes Hörempfinden variieren aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage stark, die Indikation für eine Implantation muss daher im Einzelfall geprüft werden.

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Prof. Dr. med.
Kristen Rak

Leitender Oberarzt und Stellvertreter des Klinikdirektors

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