Botulinumtoxin-Therapie

Die Botulinumtoxin-Therapie wird bei Muskelverkrampfungen eingesetzt, die bei verschiedenen neurologischen Erkrankungen vorkommen können.

Wir bieten die Behandlung im Rahmen einer Spezialsprechstunde an. Diese arbeitet eng mit den Spezialambulanzen für Bewegungsstörungen und Multiple Sklerose zusammen.

Was versteht man unter einer Botulinumtoxin-Therapie?

Eine ungewollte Verkrampfung der Muskulatur kann zum Beispiel als Spastik nach einem Schlaganfall oder bei Dystonien vorkommen. Mitunter ist diese funktionell beeinträchtigend, schmerzhaft und kann zu sozialen Problemen führen. Durch gezielte Injektionen des Nervengifts Botulinumtoxin in die betroffenen Muskeln lassen sich die ungewollten Verkrampfungen und die daraus resultierenden Beschwerden mindern.

Anwendungsgebiete

Einige der Erkrankungen, die in unserer Sprechstunde behandelt werden, sind:

  • Blepharospasmus (Lidkrampf)
  • Spasmus hemifacialis (einseitige Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur)
  • zervikale Dystonie („Schiefhals“)
  • Schreibkrampf
  • fokale, also auf eine Körperregion begrenzte, Spastik

Wie läuft die Behandlung ab?

Die Injektion von Botulinumtoxin erfolgt mit einer dünnen Nadel direkt in die betroffenen Muskeln. Der Effekt setzt nach etwa einer Woche ein und ist nach zwei bis drei Wochen am stärksten zu spüren. Da die Wirkung mit der Zeit nachlässt, wird die Therapie in der Regel alle drei Monate wiederholt.

Mögliche Nebenwirkungen

Die Botulinumtoxin-Therapie wird in der Regel sehr gut vertragen. In seltenen Fällen können Nebenwirkungen im Injektionsbereich wie etwa blaue Flecke auftreten, vor allem bei Einnahme gerinnungshemmender Medikamente. Zudem kann eine übermäßige Schwäche der Muskulatur auftreten, die jedoch nicht von Dauer ist. Gefäß- und Nervenverletzungen sind äußerst selten.

Kostenerstattung

Leider besteht eine Zulassung dieser Therapie nicht für alle neurologischen Erkrankungen, bei denen Botulinumtoxin sinnvoll eingesetzt werden kann. Ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse wird die Behandlung übernommen bei:

  • Arm- und Beinspastik nach Schlaganfall
  • Spastik der Arme, egal welcher Ursache
  • Blepharospasmus (Lidkrampf)
  • Spasmus hemifacialis (einseitige Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur)
  • zervikale Dystonie („Schiefhals“)
  • Spitzfuß bei infantiler Zerebralparese (ICP)

Bei anderen Erkrankungen, wie etwa dem Schreibkrampf, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.

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Prof. Dr. med.
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